Mit der aktuellen Heizkostenverordnung (HKVO) , zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten, wurde die Energieeffizienz-Richtlinie der EU (EED) in deutsches Recht umgesetzt.
Eine wesentliche Neuerung war die Verpflichtung, Bewohnerinnen und Bewohnern in Liegenschaften mit fernablesbaren Messgeräten für Heizenergie und/oder Warmwasser zusätzlich zur Jahresabrechnung monatlich eine Verbrauchsinformation bereitzustellen.
Dies ist gerade vor dem Hintergrund stark angestiegener Heizkosten sinnvoll. Denn es ist wichtig, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ihren genauen Verbrauch kennen. Das vermeidet Unstimmigkeiten über die Höhe der Heiznebenkosten. Und es hilft, Energie einzusparen. Denn nur, wer seinen Verbrauch kennt, kann ihn gezielt senken.
Für wen gilt die Heizkostenverordnung? Die neue „Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz-und Warmwasserkosten“, kurz Heizkostenverordnung oder HKVO, gilt ausschließlich für Gebäude mit gemeinschaftlich genutzten Heiz- und Warmwasseranlagen.
Jeder Handwerksbetrieb, der zur Miete arbeitet, sollte seine Betriebskosten im Blick haben und sich die Verbrauchsinformationen monatlich geben lassen.
Bei Fragen rund zu diesem Thema kontaktieren Sie bitte unsere Technische Beraterin Frau Andrea Jacob.