Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 (Kreditnummern 079 und 089) soll Unternehmen helfen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Förderkredit für mittelständische und große Unternehmen und freiberuflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
- Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktionsausfall, geschlossenen Produktionsstätten oder gestiegenen Energiekosten
- für Anschaffungen und laufende Kosten
- leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 90 % des Bankenrisikos übernimmt die KfW
Welche Unternehmen werden gefördert
- Unternehmen und freiberuflich Tätige, die unter folgenden Auswirkungen des Ukraine-Krieges leiden:
- Umsatzrückgang, wenn Sie in den letzten 3 Jahren mindestens 10 % Ihres Umsatzes in den Märkten Ukraine, Russland und Belarus gemacht haben oder
- Produktionsausfall in der Ukraine, in Russland und Belarus oder durch fehlende Rohstoffe und Vorprodukte aus diesen Ländern oder
- geschlossene Produktionsstätten in der Ukraine, in Russland und Belarus oder
- gestiegene Energiekosten (bei mindestens 3 % Energiekostenanteil am Umsatz 2021)
Weitere Voraussetzung für die Förderung:
- Zwei vollständige Jahresabschlüsse
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage
- für Unternehmen, die zum 31.12.2021 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren,
- wenn Sie während der Kreditlaufzeit Gewinn oder Dividende ausschütten. Möglich sind aber marktübliche Entnahmen für Geschäftsinhaber (natürliche Personen).
Hinweis: Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung. Die KfW entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Quelle: KfW