Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit Schreiben vom 30. Mai 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sogenannten 9–Euro–Tickets geäußert und festgelegt, dass es aus Vereinfachungsgründen für die Monate Juni, Juli und August 2022 für die Anwendung des § 3 Nummer 15 EStG nicht beanstandet wird, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen, soweit die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).
Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben, das wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung stellen.
Quelle: ZDH im Juni 2022