Am 23. Dezember 2021 ist die Verlängerung der Richtlinie „Meistergründungsprämie Brandenburg“ in Kraft getreten. Mit dem gleichnamigen Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) nun bis Ende 2023 Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die eine Meisterprüfung bestanden haben oder eine gleichwertige (und anerkannte) im Ausland erworbene Berufsqualifikation besitzen.
Das Programm zielt darauf ab, Arbeits- und Ausbildungsplätze in Brandenburg zu erhalten und zu schaffen und den Bestand brandenburgischer Handwerksunternehmen abzusichern oder zu steigern. Zuschüsse bis zu 12.000 Euro werden für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen gewährt. Zudem sind die Kriterien für eine „tätige Beteiligung“ angepasst worden: Diese liegt nun bereits vor, wenn die antragstellende Person mit mindestens 30 Prozent des gezeichneten Kapitals am Unternehmen beteiligt ist und zur Geschäftsführerin bzw. zum Geschäftsführer bestellt ist.