
Bundesregierung
Soforthilfe
Die Dezember Soforthilfe wurde beschlossen und gilt auch für kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr). Der Bund übernimmt im Dezember den Abschlag für die Gasversorgung. Diese Soforthilfe kommt auch Fernwärmekunden zugute.
Gaspreisbremse
Für kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) ist eine Deckelung auf 12 Cent pro Kilowattstunde von März 2023 bis April 2024 vorgesehen. Die Gas- und Wärmepreisbremse startet ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar.
Für Industriekunden (> 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) ist eine befristete Gaspreisbremse ab Januar 2023 vorgesehen. Der Preis für die Kilowattstunde soll auf 7 Cent gedeckelt werden.
Wichtige Information für RLM-Gas-Kunden
Strompreisbremse
Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Deckelung auf 40 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Die Strompreisbremse gilt für alle Stromkundinnen und Stromkunden zu Beginn des Jahres 2023. Die Auszahlung der Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 erfolgt mit Rücksicht auf die Versorgungsunternehmen aber erst im März 2023.