Seit 01. Januar 2019 gelten neue Vorgaben für E- und A-Stäube. Die verbindlichen Grenzwerte für E- und A-Stäube von 1,25 mg/m³ laut TRGS 504 gelten für alle Baustellen und Gewerke. Baustaub gilt als einer der häufigsten Auslöser für Lungenkrankheiten wie Lungenkrebs, Asbestose oder Silikose, welche zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen.
Zur Reduzierung von Stäuben sind technische Ausrüstungen, wie z.B. Bearbeitungsgeräte, mit wirksamer Stauberfassung, Bau-Entstauber, Luftreiniger, Abschottungen bzw. Staubschutztüren für jeden Arbeitgeber Pflicht. Die zuständigen Berufsgenossenschaften fördern meist die Anschaffung dieser Geräte und Ausrüstungen.
Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) überprüft in den kommenden Monaten schwerpunktmäßig Baustellen und Betriebe in Brandenburg, ob bei staubenden Tätigkeiten die erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten ergriffen wurden.
Bei Nichteinhaltung der Grenzwerte können Bußgelder verhängt und eine vorübergehende Schließung der Baustelle bzw. des Betriebes erfolgen.