
grafikplusfoto - Fotolia
„Gründungsgehalt“ und „Innovationsimpuls“ sind neue Bestandteile der „Gründung innovativ“-Richtlinie. Mit dem Gründungsgehalt wird der Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern innovativer Unternehmen in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten oder dem Unternehmerlohn für geschäftsführende Personen unterstützt. Mit dem Innovationsimpuls werden Investitionen sowie laufende Betriebskosten für die Umsetzung von Innovationsprojekten gefördert.
Weitere Informationen auf der Website der ILB.