Meistergründungsprämie

Meistergründungsprämie bis 2023 verlängert

Gute Nachrichten für Meisterinnen und Meister in Brandenburg: Das Wirtschaftsministerium verlängert die Meistergründungsprämie bis Ende 2023. „Ein starkes Handwerk ist wichtig für Brandenburg – als Innovationstreiber, als Arbeitgeber und als Ausbilder. Der Zuschuss soll dazu beitragen, den Unternehmensbestand im Handwerk zu sichern“, erklärte Brandenburgs Wirtschaftsminister Jörg Steinbach.

 

Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg).

Ziele des Programms

Ziel ist es, im Bereich des Handwerks für hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu setzen, um hierdurch den Bestand von Handwerksunternehmen in Brandenburg abzusichern oder zu steigern sowie hieraus resultierend durch den Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Förderfähige Maßnahmen

  • In der ersten Stufe (Basisförderung) die erstmalige Gründung einer Existenz in einem Handwerk nach Anlage A, B1 und B2 zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung – HwO) oder die Übernahme eines Unternehmens im Handwerk oder einer tätigen Beteiligung (mindestens 30 % Kapitalbeteiligung an einem Unternehmen im Handwerk), in welchem die Antragsteller*in die Meisterqualifikation oder die diesem Abschluss entsprechende volle Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation erlangt hat und die eine finanziell tragfähige Existenz erwarten lässt sowie
  • in der zweiten Stufe (Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung) die Schaffung zusätzlicher Arbeits-/Ausbildungsplätze.

Fördervoraussetzungen

  • Der Antragsteller beabsichtigt, eine Existenzgründung oder eine Übernahme eines Unternehmens im Handwerk im Land Brandenburg vorzunehmen.
  • Der Antragsteller ist Staatsangehöriger der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz. Andere Antragsteller müssen einen Aufenthaltstitel nachweisen, der die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erlaubt.
  • Der Antragsteller plant die erstmalige Selbstständigkeit in dem von ihm ausgeübten Handwerk.
  • Nach der Existenzgründung bzw. Unternehmensübernahme im Handwerk werden keine Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit erzielt.
  • Eine Beratung der für den beabsichtigten Unternehmenssitz zuständigen Handwerkskammer zum Existenzgründungs- bzw. Unternehmensübernahmekonzept, in dem die Voraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung nachvollziehbar dargelegt werden.
  • Das Vorhaben darf nicht vor Antragstellung und grundsätzlich nicht vor Bewilligung mittels eines rechtskräftigen Zuwendungsbescheides begonnen worden sein.

Voraussetzung für den Antrag der ergänzenden zweiten Stufe (Arbeits-/Ausbildungsplatzförderung)

  • Der Antragsteller erbringt spätestens nach Ablauf von drei Jahren nach der Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge im Handwerk innerhalb der nachfolgenden sechs Monate den Nachweis.
  • Über die Schaffung und Besetzung mindestens eines unbefristeten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes für eine Arbeitskraft in branchenüblicher Vollzeit oder von zwei Teilzeitkräften – jeweils mit mindestens 50 % der Vollzeit – über zusammengerechnet mindestens 12 Monate oder
  • die Schaffung und Besetzung mindestens eines Ausbildungsplatzes für zusammengerechnet mindestens 12 Monate unter Zahlung einer angemessenen Ausbildungsvergütung.

Die Voraussetzung ist auch gegeben, wenn die juristische Person des privaten Rechts, die die Antragsteller*in gegründet oder übernommen hat bzw. an der die Antragsteller*in beteiligt ist, die Anforderungen des Satzes 1 erfüllt.

Machen sich mehrere Antragsteller*innen in Form einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft gemeinsam selbstständig oder übernehmen ein Unternehmen im Handwerk bzw. beteiligen sich an einem solchen, kann die juristische Person oder die Personengesellschaft entsprechend der Anzahl der Gründer*innen oder Übernehmer*innen bzw. der die Beteiligung eingehenden Personen – maximal jedoch drei – die Förderung nach Stufe 1 und 2 erhalten.

Zuwendungsempfängerin/Zuwendungsempfänger kann sein

  • eine natürliche Person, die in dem Handwerk, zu dessen Ausübung sie als Handwerksmeister*in oder auf Grundlage einer entsprechenden vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation berechtigt ist, eine selbstständige Tätigkeit im Land Brandenburg aufnimmt,
  • eine juristische Person des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft, die von einer natürlichen Person gegründet oder übernommen wurde oder an der sich eine natürliche Person beteiligt hat, wobei die natürliche Person die genannten Voraussetzungen erfüllen muss.

Art und Umfang, Höhe der Förderung

Die Höhe der einmaligen Basisförderung beträgt bis zu 12.000 EUR.
Die Höhe der einmaligen Arbeits- oder Ausbildungsplatzförderung beträgt bis zu 5.000 EUR für Männer und bis zu 7.000 EUR für Frauen.

Für den Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:

Für die Basisförderung:

  • ausgefülltes Antragsformular der ILB
  • Nachweis über die bestandene Meisterprüfung bzw. Bescheid über die Gleichwertigkeitsfeststellung
  • Schufa-Auskunft (bei einem Basis-Score unter 75 % kann die Zuschuss versagt werden)
  • ggfs. gültiger Aufenthaltstitel
  • De-minimis-Erklärung bei bereits bestehender Selbstständigkeit
  • fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer
  • Eigenerklärung der/des Antragstellenden über die erstmalige Existenzgründung bzw. Unternehmensübernahme im Handwerk

Für die zweite Stufe der Förderung:

  • ausgefülltes Antragsformular der ILB
  • Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag
  • Nachweis über die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge
  • ggf. Erklärung über Art, Umfang und Höhe der sonstigen, mit der Einrichtung des zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes zusammenhängenden Ausgaben,
  • De-minimis-Erklärung.

Verfahren

Die vollständigen Antragsunterlagen sind zu richten an:

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14472 Potsdam

Die Antragsformulare und weiterführende Informationen zur Meistergründungsprämie sind auf dem Kundenportal der ILB verfügbar.

Bewilligungsverfahren

Über den Antrag entscheidet die ILB (Bewilligungsbehörde) auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen.

Quelle: Amtsblatt für Brandenburg vom 17. April 2019 Nr. 14 sowie Amtsblatt für Brandenburg vom 16. September 2020 Nr. 37 (als Download auf diesen Seiten)

Ansprechpartner

Astrid Köbsch

Geschäftsführerin und Leiterin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

astrid.koebsch@hwk-ff.de

Ramona Melchert

Betriebsberaterin

Telefon:0335 5619 - 121

Telefax:0335 5619 - 123

ramona.melchert@hwk-ff.de

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

Telefon:033434 439 - 27

Telefax:033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Jakub Plonski

Betriebsberater

Telefon:0335 5619 - 132

Telefax:0335 5619 - 123

jakub.plonski@hwk-ff.de

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