Verkehr

Elektromobilität und Verkehr - E-Auto an der Ladesäule

Aktuelle Themen

Informationen zur Maut ab 1. Juli 2024 – Interpretationen der Handwerkerausnahme

Erweiterung der Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse. Weitere Informationen zur Anwendung der Handwerkerausnahme. Empfehlung der Voranmeldung bei Toll Collect

Hinweise zur Maut - Voranmeldemöglichkeit zur Handwerkerausnahme

Die Voranmeldemöglichkeit zur Handwerkerausnahme über 3,5 t bis unter 7,5 t (ab 1.7.2024 relevant) wird eröffnet. Diesewr Beitrag gibt Hinweise insbesondere zur Problematik der Bezugnahme auf „technisch zulässige Gesamtmasse“ seit 1. Dezember 2023 im Bereich ab 7,5 t.

Stand Mautänderungen zum 1. Dezember 2023 und 1. Juli 2024

Anstehende Änderung zum 1. Dezember 2023: Notwendigkeit zu Aktivitäten von Betrieben mit abgelasteten Fahrzeugen wegen des Übergangs zur „technisch zulässigen Gesamtmasse“ und der kommenden CO2-Anlastung ab 7,5 Tonnen (t). Änderung zum 1. Juli 2024: Bericht zur Vorbereitung der Handwerkerausnahme im Bereich über 3,5 t bis unter 7,5 t.

Gesetz zur Lkw-Maut mit neuer Klima-Komponente beschlossen

Der Bundesrat hat eine Reihe bedeutender Verkehrsgesetze verabschiedet. Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird ausgeweitet und ab dem 1. Dezember 2023 wird ein CO2-Aufschlag eingeführt, um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge stärker zu berücksichtigen. Ab Juli 2024 gilt die Mautpflicht dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen, während bisher nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen betroffen waren.

Mautänderungsgesetz, Straßenverkehrsgesetz, Verkehrswegebaubeschleunigung

Am 20. Oktober 2023 wurden vom Bundestag mehrere Gesetze zu verkehrspolitischen Fragen beschlossen, die auch Relevanz für das Handwerk haben. Vertiefende Erläuterungen zu einzelnen Regelungen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt, wenn der Gesetzgebungsprozess auch im Bundesrat endgültig abgeschlossen ist und die Texte im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sind.

Mit Elektrofahrzeugen Geld verdienen – Die THG-Quote

Seit Anfang des Jahres können Besitzer von Elektroautos bis zu 350 Euro und von E-Transportern bis zu 500 Euro „verdienen“. Das Geld kommt vor allem von Mineralölkonzernen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, den CO2-Austoß ihrer Produkte kontinuierlich zu senken, um die deutschen Emissionsziele zu erreichen.

Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft

Die Broschüre der BG Bau „Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft“ hilft Ihnen, Ihre Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren. Sie bietet konkrete Hinweise, zum Beispiel gegen Verrutschen und Umkippen von verschiedenartiger Gütern. So klappt der unfallfreie Transport und alle kommen nach getaner Arbeit sicher und gesund zu Hause an.

Umtausch von älteren Führerscheinen

Durch Vorgaben des EU-Rechts aus dem Jahr 2013 besteht in den nächsten Jahren die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen). Einige Besonderheiten mit Relevanz für das Handwerk hinsichtlich der Umschreibung der alten Klasse 3 sind dabei zu beachten, an die wir angesichts des Näherrückens erster Fristen erinnern.

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Förderung

Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland; Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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