Unser Leistungsangebot - Betriebsführung

Businessplan & Geschäftskonzept erstellen

Hier erhalten bestehende Betriebe Informationen und Beratung durch die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg zu folgenden Themen:

Wir beraten Sie gern.

Beratung vor Ort

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Frankfurt (Oder)

Ansprechpartner

Ramona Melchert
Betriebsberaterin Frankfurt (Oder)
T . 0335 5619 - 121

Jakub Plonski
Betriebsberater Frankfurt (Oder)
T . 0335 5619 - 132


Anschrift

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)

Anfahrt


Sprechzeiten vor Ort

Montag - Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Freitag: 8 - 12 Uhr

sowie individuelle Termine nach Vereinbarung

Eberswalde

Ansprechpartner

Martin Stadie
Betriebsberater Hennickendorf
T . 033434 439 - 27


Anschrift

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Beratungsbüro Eberswalde
Eberswalder Straße 33
16227 Eberswalde

Anfahrt


Sprechzeiten vor Ort (nur nach Terminvereinbarung)

Mittwoch: 10 - 14 Uhr

Hennickendorf

Ansprechpartner

Martin Stadie
Betriebsberater Hennickendorf
T . 033434 439 - 27


Anschrift

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
BBS Hennickendorf / Beratungsbüro GEFÖ
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf

Anfahrt


Sprechzeiten vor Ort (nach Terminvereinbarung)

Montag - Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Freitag: 8 - 12 Uhr

sowie individuelle Termine nach Vereinbarung

Online-Beratungen

Digitale Medien ziehen auch immer mehr in den Beratungsalltag der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ein. Davon profitieren auch Sie als Handwerksbetrieb – wir bieten jetzt Online-Beratungen an.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

 

Aktuelle Themen

Bewerbungsfrist endet : 15 Stipendien für "Restaurator im Handwerk"

Schnelligkeit lohnt sich: Noch bis zum 1. Oktober können sich Handwerksmeisterinnen und -meister um eines der 15 Stipendien der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und eines privaten Stifters bewerben.

E-Bons bei Waagen-Kassen-Systemen unzulässig

Märkte mit Waagen-Kassen-Systemen dürfen Kunden nicht die Möglichkeit einräumen, statt eines ausgedruckten Kassenbons einen digitalen Bon zu wählen.

Corona-Wirtschaftshilfen: Längere Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder verlängern die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen.

Versicherungspflicht der Handwerker (Rentenversicherung-Ost)

Selbstständig tätige Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel dann versicherungspflichtig, wenn sie in die Handwerksrolle eingetragen sind (als zulassungspflichtiges Handwerk nach der Anlage A der Handwerksordnung) und eine selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausüben. In dem Beitrag geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, wer der Handwerkerpflichtversicherung unterliegt.

Zum 1. März 2024 wird sv.net durch ein neues Meldeportal ersetzt

Ab Oktober 2023 startet das neue SV-Meldeportal. Es ersetzt ab 1. März 2024 das aktuelle Meldeportal sv.net.

Muster-Verfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung

Der Deutsche Fachverband für Kassen-und Abrechnungssystemtechnik e.V. (DFKA) hat eine Muster-Verfahrensdokumentation zur ordnungsmäßigen Kassenführung aus Sicht des kassenführenden Unternehmers veröffentlicht.

Handreichung „Kassenführung“

Der ZDH hat eine umfassende Handreichung „Kassenführung“ erstellt. Diese Handreichung richtet sich in erster Linie an Betriebsinhaber und soll einen Überblick darüber geben, welche Anforderungen die o. g. Neuregelungen beinhalten

Schlussabrechnungen für Corona-Hilfen einreichen

Auf Grundlage der tatsächlichen Umsatzzahlen und Fixkosten erfolgt ab 5. Mai 2022 bis zum 30. Juni 2023 eine Schlussabrechnung durch die prüfenden Dritten.

Seit 01.01.2023 dürfen Midi-Jobber mehr verdienen

Zum 1. Januar 2023 ist die Grenze für Midijobs auf 2.000 Euro gestiegen. Bis zu diesem Einkommen zahlen Beschäftigte geringere Beiträge in die Sozialversicherungen. Das bedeutet: Geringverdienern bleibt mehr Netto vom Brutto.

Veranstaltungsreihe “Unternehmensnachfolge JETZT” wird fortgesetzt

Die STIC Wirtschaftsfördergesellschaft Märkisch-Oderland mbH, die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, die IHK-Ostbrandenburg und Young Companies führen in diesem Jahr wieder eine gemeinsame Veranstaltungsreihe mit dem Schwerpunkt „Unternehmensnachfolge“ durch.

Meldeerfordernisse ggü. den Gaslieferanten für den Bezug der „Dezemberhilfe“

Wir hatten Sie bereits darüber informiert, dass das Erdgas–Wärme–Soforthilfegesetz (EWSG), die sog. „Dezemberhilfe“, von Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt wurde. Somit bekommen gasverbrauchende Betriebe (unterhalb der Verbrauchsschwelle von 1,5 GWh pro Jahr) eine einmalige Entlastung im Dezember 2022.

BMF veröffentlicht FAQ-Katalog zur Inflationsausgleichsprämie

Das Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz wurde am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet, welches auch die Regelungen zur Steuerbefreiung der sog. Inflationsausgleichprämie (IAP) enthält.

Umsatzsteuer – Ermäßigter Steuersatz für das Legen von Gas-Hausanschlüssen

Das Legen von Gas-Hausanschlüssen unterliegt vom 1.10.2022 bis zum 31.3.2024 dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%.

Ordnungsgelder bei Verstoß gegen die Pflicht zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) weist aktuell darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen mit Ordnungsgeldern geahndet wird.

Datenbank Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege

Die Broschüre „Restaurierendes Handwerk“ gibt einen umfassenden Überblick über die Vielfalt der handwerklichen Restaurierung. Das Heft macht deutlich: Handwerkliche Qualifikation ist für den Erhalt des Kulturerbes nicht nur unverzichtbar, sondern bietet in der Restaurierung attraktive Bildungskarrieren mit ausgezeichneten Berufsaussichten.

Verkündung im Bundesgesetzblatt: Steuerbefreiung von Inflationsausgleichs-Sonderzahlungen

Leistungen des Arbeitgebers werden bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei gestellt, soweit diese in einem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.

Corona-Zuschussprogramme: Information über Friständerungen bei der Einreichung der Schlussrechnungen

Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung in den Bewilligungsstellen und bei den eingebundenen prüfenden Dritten haben Bund und Länder die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme bis 30. Juni 2023 verlängert.

Praxishilfe Trinkgelder und Kassenführung

Die ordnungsmäßige Behandlung von erhaltenen Trinkgeldern im Rahmen der Kassenführung ist regelmäßig ein Prüfungsfeld der Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen und Kassen–Nachschauen.

Lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sog. 9-Euro-Tickets

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat sich mit Schreiben vom 30. Mai 2022 zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den öffentlichen Personennahverkehr während der Gültigkeitsdauer des sogenannten 9–Euro–Tickets geäußert

„Leipziger Erklärung“ beim Handwerkspolitischen Forum Ost übergeben

n der „Leipziger Erklärung“ machen die Handwerkskammern deutlich, welche Rahmenbedingungen es braucht, um trotz dieser Herausforderungen zu wachsen – das war Kernthema des zweiten Handwerkspolitischen Forum Ost (HAFO).

Steigende Baustoffpreise – Verhandlungstaktik und Muster-Formulierungen zur vertraglichen Preisanpassung

Die Preise für Baustoffe explodieren, Handwerker müssen die Kosten an die Kunden weitergeben. Mit diesen Mustern vereinbaren Sie Preissteigerungen mit Kunden.

Aktualisierte Fassung der Corona-Musterdokumentation veröffentlicht

Zwischenzeitlich haben sich wichtige neue Aspekte ergeben, die in einer Corona-Dokumentation festgehalten werden sollten. Dazu zählen insbesondere die unterschiedlichen regionalen coronabedingten Beschränkungen

„Corona-Dokumentation“ – Gut gerüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen und Nachschauen

Seit Beginn der Corona-Pandemie sehen sich Betriebe mit behördlichen und regional unterschiedlichen Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf betriebliche Abläufe und damit auf Chancen zur Erzielung von Einnahmen auswirken.

Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Kunden können Handwerker-Rechnungen steuerlich absetzen – wenn einige Regeln beachtet werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat für Sie umfassende Informationen und Material zu dem Thema des Steuerbonus für Handwerkerleistungen in einem Flyer zusammengestellt.

Muster-Verfahrensdokumentation für sichere Belegablage

Die Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftliche Verwaltung e.V. hat eine Muster-Verfahrensdokumentation zur geordneten und sicheren Belegablage vorgelegt. Sie steht allen Steuerpflichtigen als Orientierung und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Erstellung hat auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH begleitet.

„Die Betriebsanalyse“ – Wir finden die Potenziale Ihres Betriebes!

Ein Betriebs-Check ist eine Bestandsaufnahme eines Unternehmens. Dabei wird betrachtet, was in einem Unternehmen gut läuft, was noch zu optimieren ist, und welche Bereiche eventuell noch gar nicht beachtet wurden. Die meisten Betriebs-Checks betrachten meist das Zahlenwerk eines Unternehmens, also die aktuelle finanzielle Lage. Viel tief greifender und nachhaltiger ist es jedoch beim Betriebs-Check die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu betrachten.

Darlehensprogramme für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen

Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 (Kreditnummern 079 und 089) soll Unternehmen helfen, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus betroffen sind.

De-minimis-Beihilfe

Die Betriebsberatung wird auch mit öffentlichen Mitteln in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe gefördert. Sollten Sie in den letzten drei Steuerjahren d.h. im laufenden Steuerjahr sowie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren – unabhängig vom Beihilfegeber – bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten haben, bitten wir Sie, diese in der Tabelle vollständig anzugeben; (in der Aufstellung sind auch Beihilfeanträge aufzunehmen, die gegenwärtig beantragt, aber noch nicht bewilligt sind). Eine entsprechende De-minimis-Erklärung ist auszufüllen. Diese stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

Sollten Sie mehr als acht De-minimis-Beihilfen erhalten bzw. beantragt haben, kopieren Sie dieses Blatt ggf. mehrfach und fügen es in entsprechender Anzahl bei. Sie dürfen innerhalb von drei Steuerjahren einen Beihilfewert von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Die entsprechende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 [Amtsblatt der EU Nr. L352/1 vom 24. Dezember 2013] als Rechtsgrundlage stellen wir auch gern auf diesen Seiten als Download zur Verfügung.

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

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