Arbeitsschutz

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Aktuelle Themen

Neu und kostenlos: IKK BB bietet Online-Seminare für Betriebe

Ab Februar bietet die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) für interessierte Arbeitgeber und ihre Beschäftigten in Brandenburg kostenfreie Online-Seminare zu drei aktuellen Themen an: Kommunikation, Stressmanagement, Neue Führung - Zusammenarbeit auf Distanz

Kleiner Tipp zum Arbeitsschutz – Die Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.

Neuregelung im Arbeitsschutz – Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs-oder Instandhaltungsarbeiten“ ist überarbeitet und im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen vor allem Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und ähnlichen Produkten.

Staubarmes Arbeiten auf Baustellen – LAVG kündigt Kontrollen an

Seit 01. Januar 2019 gelten neue Vorgaben für E- und A-Stäube. Die verbindlichen Grenzwerte für E- und A-Stäube von 1,25 mg/m³ laut TRGS 504 gelten für alle Baustellen und Gewerke. Baustaub gilt als einer der häufigsten Auslöser für Lungenkrankheiten wie Lungenkrebs, Asbestose oder Silikose, welche zu den häufigsten Berufskrankheiten zählen.

Sicherheit für den Arbeitnehmer, Rechtssicherheit für den Arbeitgeber

Arbeitsschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§ 2 Abs. 1 ArbSchG).

Der oft unbekannte Bußgeldkatalog für Arbeitgeber

In erster Linie bedeutet Arbeitsschutz, das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers, unversehrt von der Arbeit nach Hause zurück zu kommen, dennoch stöhnen die meisten wenn es wieder heißt: Sicherheitsunterweisung, persönliche Schutzausrüstung anlegen und Sicherheitsbestimmungen einhalten. Der Arbeitsschutz ist aber Plicht und gesetzlich verankert.

Ansprechpartner

Gunnar Ballschmieter

Umwelt- und Technischer Berater

Telefon:0335 5619 - 247

Telefax:0335 5619 - 123

gunnar.ballschmieter@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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