Unser Leistungsangebot - Existenzgründung

Leistungsangebot Existenzgründung

Für jeden Existenzgründer ist die Gründung eines Handwerksbetriebes die praktische Anwendung seines betriebswirtschaftlichen und rechtskundigen Wissens und der Nachweis seiner Handlungskompetenz sowie der unternehmerischen Qualifikation. Wir bieten zur Bewältigung zahlreicher Probleme einen umfassenden und neutralen Beratungsservice an.

Unser Leistungsangebot

Hier erhalten Existenzgründer Informationen und Beratung durch die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg zu folgenden Themen:

  • Beratung zur Existenzgründung
  • Hilfestellung bei der Erarbeitung von Unternehmenskonzepten (Businessplänen)
  • Regionalpartner für das Programm “Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
  • “Check-up für junge Unternehmen”
  • Begleitung bei Betriebsübernahmen
  • Kalkulation / Kostenrechnung
  • Stellungnahmen zu öffentlichen Finanzierungshilfen und Förderprogrammen von Bund und Land
  • Vorbereitung auf Gespräche und Unterstützung bei Gesprächen mit Kreditinstituten
  • Marketing
  • Beratung zur „Meistergründungsprämie“ des Landes Brandenburg

Wir beraten Sie gern in:

Beratung vor Ort

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Frankfurt (Oder)

Ansprechpartner

Ramona Melchert
Betriebsberaterin Frankfurt (Oder)
T . 0335 5619 - 121

Jens Pawlowski
Betriebsberater Frankfurt (Oder)
T. 0335 5619 - 115
jens.pawlowski@hwk-ff.de

Jakub Plonski
Betriebsberater Frankfurt (Oder)
T . 0335 5619 - 132


Anschrift

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)

Anfahrt


Sprechzeiten vor Ort

Montag - Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Freitag: 8 - 12 Uhr

sowie individuelle Termine nach Vereinbarung

Eberswalde

Ansprechpartner

Martin Stadie
Betriebsberater Hennickendorf
T . 033434 439 - 27


Anschrift

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
Beratungsbüro Eberswalde
Eberswalder Straße 33
16227 Eberswalde

Anfahrt


Sprechzeiten vor Ort (nur nach Terminvereinbarung)

Mittwoch: 10 - 14 Uhr

Hennickendorf

Ansprechpartner

Martin Stadie
Betriebsberater Hennickendorf
T . 033434 439 - 27


Anschrift

Handwerkskammer Frankfurt (Oder)
BBS Hennickendorf / Beratungsbüro GEFÖ
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf

Anfahrt


Sprechzeiten vor Ort (nach Terminvereinbarung)

Montag - Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr

Freitag: 8 - 12 Uhr

sowie individuelle Termine nach Vereinbarung

Online-Beratungen

Digitale Medien ziehen auch immer mehr in den Beratungsalltag der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ein. Davon profitieren auch Sie als Handwerksbetrieb – wir bieten jetzt Online-Beratungen an.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Aktuelles von

Die Beratungsstelle ist Teil der Netzwerke „Gründen in Brandenburg„, „ExistenzGründerPartner Oderland-Spree“ und „Netzwerk für Existenzgründer Barnim-Uckermark

Aktuelle Themen

Meistergründungsprämie bis 2023 verlängert

Am 23. Dezember 2021 ist die Verlängerung der Richtlinie „Meistergründungsprämie Brandenburg“ in Kraft getreten. Mit dem gleichnamigen Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) nun bis Ende 2023 Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die eine Meisterprüfung bestanden haben oder eine gleichwertige (und anerkannte) im Ausland erworbene Berufsqualifikation besitzen.

Businessplan / Geschäftskonzept

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan übernimmt nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens eine wichtige Aufgabe. Vielmehr begleitet ein solcher Geschäftsplan Ihr Unternehmen, wenn er fortlaufend ergänzt und aktuell an die sich wandelnden Umstände angepasst wird.

Einstiegsgeld

Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie Bürgergeld erhalten und aus der Arbeitslosigkeit heraus eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, deren Umfang mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst oder eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen werden.

Gründungszuschuss

Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gelten seit dem 28. Dezember 2011 Änderungen beim Gründungszuschuss. Für die Förderung von Existenzgründungen durch Bezieher von Arbeitslosengeld I gilt ab diesem Tag folgendes.

Meistergründungsprämie

Ziel der Meistergründungprämie ist es, im Bereich des Handwerks für hochqualifizierte Fachkräfte einen Anreiz für Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen zu setzen, um hierdurch den Bestand von Handwerksunternehmen in Brandenburg abzusichern oder zu steigern sowie hieraus resultierend durch den Erhalt und die Schaffung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze die Wirtschaftskraft des Landes zu stärken und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Ausreichende Risikovorsorge von Anfang an

Der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist ein sehr komplexer Vorgang und unterscheidet sich grundsätzlich gegenüber dem Wechsel einer Arbeitsstelle als Arbeitnehmer. Die bisher so vertraute bzw. als solche gar nicht wahr genommene „Rund-um-Sicherung“ durch den Staat entfällt in wesentlichen Teilen und muss eigenverantwortlich mit einer Risikovorsorge neu organisiert werden.

Individuelle Existenzgründungsberatung

Jungunternehmern kommt heute eine entscheidende Bedeutung zu. Sie können Marktnischen leichter besetzen und sich flexibler auf verändernde Marktgegebenheiten einstellen. Sie schaffen neue Arbeitsplätze in der Region und sichern den Fortbestand des Handwerks in der Zukunft. Deshalb sieht die Abteilung Gewerbeförderung eine wichtige Aufgabe darin, Existenzgründer zu beraten und in die Selbstständigkeit zu begleiten.

De-minimis-Beihilfe

Die Betriebsberatung wird auch mit öffentlichen Mitteln in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe gefördert. Sollten Sie in den letzten drei Steuerjahren d.h. im laufenden Steuerjahr sowie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren – unabhängig vom Beihilfegeber – bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten haben, bitten wir Sie, diese in der Tabelle vollständig anzugeben; (in der Aufstellung sind auch Beihilfeanträge aufzunehmen, die gegenwärtig beantragt, aber noch nicht bewilligt sind). Eine entsprechende De-minimis-Erklärung ist auszufüllen. Diese stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

Sollten Sie mehr als acht De-minimis-Beihilfen erhalten bzw. beantragt haben, kopieren Sie dieses Blatt ggf. mehrfach und fügen es in entsprechender Anzahl bei. Sie dürfen innerhalb von drei Steuerjahren einen Beihilfewert von 200.000 Euro nicht überschreiten.

Die entsprechende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 [Amtsblatt der EU Nr. L352/1 vom 24. Dezember 2013] als Rechtsgrundlage stellen wir auch gern auf diesen Seiten als Download zur Verfügung.

 

Terminvergabe Beratung

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Förderung

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.

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