Standort- und Bauleitplanung

Standortplanung

Auch der richtige Standort ist für den Erfolg eines Handwerksbetriebs entscheidend. Wir unterstützen Sie dabei, Fehlplanungen und Nachteile für Ihren Betrieb frühzeitig zu vermeiden.

Unsere Berater helfen:

  • Existenzgründern bei der Wahl eines geeigneten Standorts,
  • bestehenden Betrieben bei der Sicherung und Entwicklung ihres Standorts,
  • bei Fragen zu Genehmigungen und Verfahren sowie
  • bei baurechtlichen, gewerberechtlichen und umweltrechtlichen Anforderungen.

Sprechen Sie uns möglichst früh an. Zeitaufwand, Kosten und notwendige Genehmigungen werden bei Bau- und Umnutzungsvorhaben häufig unterschätzt.

 

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Übersicht über Gewerbe- und Industrieflächen

Bei der Auswahl eines Standortes für das eigene Unternehmen sind wichtige Standortfaktoren zu beachten und gegeneinander abzuwägen. Eine der zentralen Fragen ist es eine geeignete Gewerbe- und Industriefläche zu finden. Das Regionalmanagement Oderland-Spree bietet hierfür eine interessante Übersicht der Gewerbe-und-Industrieflächen in der Region Oderland-Spree mit den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland, der Stadt Frankfurt (Oder) an. Informationen zu Gewerbe- und Industrieflächen sind übersichtlich zusammengestellt unter: https://www.oderland-spree.de/de/fuer-investoren.

Gerne beraten unsere Technischen Berater bei der Standortwahl. Sprechen Sie uns gerne an!

Gewerbeimmobilien: Umnutzung muss kein Hindernislauf sein

Die Handwerkskammer hilft Betrieben bei Standortwahl oder Gebäudeumnutzungen. Dabei begleitet sie Mitgliedsbetriebe kompetent und kostenlos durch den Hindernis-Parcours bürokratischer Bestimmungen. Die Technische Beraterin, Andrea Jacob, sprach mit dem Baudezernenten der Stadt Frankfurt (Oder), Dr. André Benedict Prusa, über die Frage, wie man sich bei Bauvorhaben vor unliebsamen Überraschungen schützen kann.

Andrea Jacob: Auf was sollte man achten, wenn man Fristen bei einem Bauvorhaben gern verkürzen möchte?

Dr. Prusa: Man sollte sich seine Fläche genau anschauen. Sind Arten- oder Baumschutzmaßnahmen zu erwarten oder sollte ich eine Voranfrage bei den Denkmalpflegern machen. Das wären die ersten Stichpunkte auf meinem Zettel.

Andrea Jacob: Uns erreichen viele Fragen zu Nutzungsänderungen, etwa wenn in eine ehemalige Glaserwerkstatt eine Tischlerei einziehen soll…

Dr. Prusa: Prinzipiell gilt: Wird ein Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt, erlischt die alte Nutzungserlaubnis. Eine neue muss beantragt werden. Viele erwarten, dass eine solche Umnutzungserlaubnis im Eilverfahren erteilt werden kann. Aber so ist das nicht.

Andrea Jacob: Welche Vorbereitungen sind hilfreich?

Dr. Prusa: Ein Vorgespräch im Bauamt ist immer hilfreich. Man sollte stets eine genaue Umnutzungsbeschreibung und vielleicht den Architekten mitbringen. Bei uns schauen wir uns an, welche Fachbereiche einbezogen werden müsse: Denkmalbehörde, Wasserbehörde, Bauaufsicht. Gemeinsam schauen wir auf die Pläne und können dann Tipps geben. Wie lange wird es dauern? Was für ein Antragsverfahren muss eröffnet werden? Und – ganz wichtig: Die Menschen, die dann miteinander zu tun haben lernen sich kennen.

Andrea Jacob: Wo können sich Handwerker oder Existenzgründer über Flächen informieren?

Dr. Prusa: Wir verfügen über ein sehr gut geführtes Gewerbeflächenkataster. Das findet man in unserem Fall auf der Website der Stadt Frankfurt. Hier gibt es viele hilfreiche Filter. Man kann die gesuchte Größe eingeben. Und man erfährt auch baurechtliche Dinge, die mit der Fläche verbunden sind.

Andrea Jacob: Ein Tipp noch in eigener Sache: Wer Fehlplanungen von vornherein ausschließen möchte, dem empfehle ich, sich zuvor an  die Betriebsberater der Handwerkskammer zu wenden. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, denn wir erleben oft, dass die benötigte Zeit, der Aufwand und auch die Kosten unterschätzt werden.

Das Video-Interview mit Dr. André-Benedict Prusa stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bauleitplanung

Als Träger öffentlicher Belange (TÖB) prüfen wir öffentliche Planungen aus Sicht des Handwerks. Dazu gehören unter anderem:

  • Flächennutzungspläne,
  • (vorhabenbezogene) Bebauungspläne,
  • Vorhaben- und Erschließungspläne,
  • Wasserschutzgebiete sowie
  • sonstige Satzungen von Städten, Gemeinden und Ämtern.

Dabei prüfen wir, ob die Planungen Auswirkungen auf Handwerksbetriebe haben können – zum Beispiel auf bestehende Betriebsstandorte, Erweiterungsmöglichkeiten, Zufahrten oder die Nutzung benachbarter Flächen.

Ihre Informationen sind wichtig

Wenn Sie feststellen, dass Ihr Betrieb von einer Planung betroffen sein könnte, sprechen Sie uns bitte an.

Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Betriebsstandort innerhalb des Plangebiets liegt, können Sie sich an uns wenden. Wir beantworten gern Ihre Fragen zu diesem Thema.

Die aktuellen Bauleitplanungen, zu denen die Handwerkskammer Stellung nimmt, finden Sie im unten stehenden Infokasten „Aktuelle Bauleitplanung“.

 

 

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Wo kann man aktuelle Bauleitplanungen einfach einsehen und sich am Verfahren beteiligen?

Die Online-Plattform https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/planen-bauen/planungsportal-brandenburg/ ermöglicht es allen Akteuren in der Bauleitplanung, den Beteiligungsprozess einfach und effizient zu gestalten.

Mit der Online-Plattform können Verfahrensträger die Bauleitplanverfahren, die sich in der Phase der Beteiligung befinden, darstellen. Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie Bürgerinnen und Bürger können die für sie relevanten Verfahren finden und sich ganz einfach online an diesen beteiligen.

Wie kann ich mich an laufenden Verfahren beteiligen?

Über die Suche in der Karte können Sie zunächst für Sie relevante Verfahren finden. Über die Auswahl gelangen Sie zu der jeweiligen Detailseite des Verfahrens mit allen vom Verfahrensträger bereitgestellten Dokumenten. Dort können Sie auch Ihre Stellungnahme direkt abgeben – online und rechtssicher.
Sobald Sie Ihre Stellungnahme auf der Online-Plattform eingereicht haben, fließt diese in die Auswertung mit ein. Der Verfahrensträger hat die Aufgabe, jede eingegangene Stellungnahme zu prüfen und in die Auswertung einzubeziehen.

Quelle: https://mil.brandenburg.de/mil/de/themen/planen-bauen/planungsportal-brandenburg/

Aktuelle Bauleitplanung

B-Plan = Bebauungsplan
VBP = Vorhabensbezogener Bebauungsplan
VEP = Vorhaben- und Erschließungsplan
FNP = Flächennutzungsplan
NSG = Naturschutzgebiet
KES = Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Stadt/Gemeinde/Amt Planbezeichnung Abgabetermin
Personenüberführung und Bahnhofsumfeld Hangelsberg B-Plan Nr. 63 09.10.2026
Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (Wilmersdorf 2), Gemeinde Rietz-Neuendorf VBP 23.10.2026
Erweiterung Biogasanlage, Stadt Friedland VBP 28.10.2026
Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage, Stadt Lebus 7. Änd. FNP 06.11.2026
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung Bebauungsplan „Repowering Windpark Neuendorf“, Stadt Beeskow 78. Änd. FNP / Aufstellung B-Plan 06.11.2026

Stand: 07.10.2026

Ansprechpartner

Martin Stadie

Martin Stadie

Betriebsberater / Beratungsbüro Hennickendorf

Telefon:033434 439 - 27

Telefax:033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Förderung

Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Das Land Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa) beteiligt sich ebenfalls an der Förderung von Beratungen durch die Betriebsberatungsstelle der Handwerkskammer.

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