Der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist ein sehr komplexer Vorgang und unterscheidet sich grundsätzlich gegenüber dem Wechsel einer Arbeitsstelle als Arbeitnehmer. Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei, dass die Gründerperson ihren sozialen Status wechselt. Die bisher so vertraute bzw. als solche gar nicht wahr genommene „Rund-um-Sicherung“ durch den Staat entfällt in wesentlichen Teilen und muss eigenverantwortlich neu organisiert werden. Das beginnt bei der Krankenversicherung einschließlich Krankentagegeldversicherung. Vielen Gründern ist nicht bewusst, dass es eine gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den Unternehmer nicht gibt. Diese muss die Gründerperson separat vereinbart werden. Weitere Versicherungen, die im Zusammenhang mit jeder Gründung zu klären sind, wären zum Beispiel Altersvorsorge/Rentenversicherung, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und seit dem 01.02.2006 sogar die nunmehr mögliche freiwillige Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.
Allein diese Aufzählung macht deutlich, wie hoch der Informationsbedarf jeder Gründerperson allein im Bereich der sozialen Absicherung ist. Bei allen diesen Versicherungen muss sich die Gründerperson nicht nur zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern entscheiden, sondern steht grundsätzlich vor der Entscheidung ob sie
a) freiwilliges Mitglied in den entsprechenden gesetzlichen Versicherungen bleibt oder
b) zu einer privaten Versicherungsvariante wechselt oder
c) eine Kombination aus a) und b) für sich als optimale Variante erachtet.
Für nicht wenige Existenzgründer ergibt sich in verschiedenen Versicherungsarten aufgrund mangelnder Kenntnis bzw. fehlender finanzieller Mittel leider eine vierte Variante:
d) die eine oder andere Versicherungsart bleibt unversichert mit den entsprechenden Folgen für den Fall der Fälle. Erinnert sei hier z.B. an entsprechende finanzielle Lücken bei der Altersvorsorge.
Vor dem Beginn des Gründungsvorhabens in diesem weiten Feld eine objektive und neutrale Information zu erhalten kann die notwendigen Entscheidungsprozesse sehr vereinfachen. Es ist deshalb jedem Existenzgründer und jeder Existenzgründerin zu empfehlen bei der Arbeit am Gründungskonzept den Themenkreis soziale Absicherung von Anfang an in alle Überlegungen mit einzubeziehen. Schon allein deshalb, weil die notwendige soziale Absicherung der eigenen Unternehmerperson mit einbezogen werden muss. Um hierzu die notwendigen Basisinformationen zum Einstieg in dieses wichtige Thema zu vermitteln empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins für eine kostenfreie Beratung bei einem Betriebsberater der Handwerkskammer in Ihrer Nähe – in Frankfurt (Oder), Hennickendorf oder Eberswalde .
Für einen telefonischen Erstkontakt wählen Sie bitte 0335 5619-120.