Einkommensteuer – Aktivrentengesetz: BMF veröffentlicht FAQ-Katalog zur Aktivrente

Das Bundesministerium der Finanzen hat einen FAQ-Katalog zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrente) veröffentlicht. Der Katalog dient der Orientierung und enthält auch Hinweise für Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie, dass das BMF ausdrücklich darauf hinweist, dass die FAQ lediglich als “Orientierungshilfe” dienen und Entscheidungen zu konkreten Einzelsachverhalten dem örtlich zuständigen Finanzamt obliegen.
Gemeinsam mit den anderen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft hatte der ZDH dem BMF zuvor Praxisfragen insbesondere zum Geltungsbereich und zu den Voraussetzungen der Aktivrente, zur lohnsteuerlichen Behandlung, zur Kombination mit weiteren Entgeltbestandteilen, zur Sozialversicherung sowie zu arbeits- und tarifrechtlichen Aspekten übermittelt.

Auf folgende Antworten der FAQ möchten wir besonders hinweisen:

  • Die Steuerbefreiung gilt nicht für Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten oder aus geringfügiger Beschäftigung (Minijobs). (Abschnitt I, Frage 2)
  • Minijobs sind nicht begünstigt, da hierfür pauschale Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden. (Abschnitt II, Frage 8)
  • Hat der Arbeitgeber die Steuerbefreiung im Lohnsteuerabzug nicht berücksichtigt, kann der dieser in der Regel nachträglich korrigiert werden. Ist eine Korrektur nicht mehr möglich, kann die Aktivrente im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. (Abschnitt II, Frage 2)
  • Bei Anwendung der Steuerklasse VI verlangen die FAQs ausschließlich eine Arbeitnehmerbestätigung, wonach die Steuerbefreiung nicht zeitgleich in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird. Darüberhinausgehende Nachweis- oder Prüfungspflichten sind nicht vorgesehen. (Abschnitt III, Frage 1)

Nicht beantwortet werden insbesondere haftungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Lohnsteuerabzug sowie Fragen zur Kombination der Aktivrente mit weiteren Entgeltbestandteilen (z. B. Sachbezüge und geldwerte Vorteile). Auch arbeits-, arbeitszeit- und tarifrechtliche Fragestellungen, die wir an das BMF herangetragen hatten, werden in den FAQs mit Stand vom 6. Februar nicht beantwortet.

Quelle: ZDH im Februar 2026

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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