Einstiegshilfe für KMU zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz

Der Ausschuss für Mutterschutz hat eine „Einstiegshilfe für KMU zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz“ veröffentlicht. Zudem hat der Arbeitskreis Biostoffe des Ausschusses für Mutterschutz den Entwurf einer Mutterschutzregel „Biostoffe bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen“ erarbeitet.

Der Ausschuss für Mutterschutz (AfMu) hat die anliegende Empfehlung „Einstiegshilfe für kleine und mittlere Unternehmen zur anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz“ (MuSchE 10.1.02) beschlossen. Die Empfehlung soll vor allem auch Kleinstbetrieben einen niedrigschwelligen Einstieg in die Durchführung einer anlassun- abhängigen Gefährdungsbeurteilung bieten. Die Einstiegshilfe besteht aus einem beidseitig bedruckten Arbeitsblatt, das auch händisch vor Ort ausgefüllt werden kann. Es handelt sich um eine dreifarbige Tabelle in Form eines Ampelsystems, das die Beurteilung von Gefährdungen erleichtern soll und erkennbar macht, ob im Fall einer Schwangerschaft oder einer Stillzeit Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Die Tabelle führt beispielhaft mögliche Gefährdungen aus der Praxis auf, die entsprechend angepasst werden können. Die Empfehlung sowie FAQ zu wesentlichen Informationen zum Mutterschutz sind auch auf der Webseite des Ausschusses für Mutterschutz eingestellt.

Der Arbeitskreis Biostoffe des Ausschusses für Mutterschutz hat den anliegenden Entwurf einer Mutterschutzregel „Biostoffe bei Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen“ erarbeitet, der zur Abstimmung gestellt werden soll. Die Regel soll bei dem tätigkeitbezogenen Umgang mit Kindern und Jugendlichen Anwendung finden, wenn Biostoffe auftreten können, die zu Infektionskrankheiten und einer damit verbundenen möglichen unverantwortbaren Gefährdung führen können.

Quelle: ZDH im Dezember 2025

 

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