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Ab November 2024 bietet die KfW gemeinsam mit den Deutschen Bürgschaftsbanken den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge (Programmnummer bei der KfW: 077) an. Im Rahmen dieser Kooperation stellt die KfW Refinanzierungsdarlehen (ab dem 12. Dezember 2024) unter voller Primärhaftung des Durchleitungsinstituts zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes übernimmt obligatorisch das Kreditausfallrisiko in Form einer 100-prozentigen Garantie.
Die wichtigsten Programmeckpunkte:
Mit dem ERP-FGN werden Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen gefördert. Finanziert werden bis zu 35 Prozent eines Vorhabens mit einer maximalen Kreditsumme von 500.000 Euro. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen keine Sicherheiten stellen.
Aufgrund der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und der Übernahme des Kreditausfallrisikos durch die Bürgschaftsbanken und den Bund profitieren die Antragstellerinnen und Antragsteller von besonders günstigen Zinsen. Darüber hinaus ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken möglich.
Für die Förderung stehen zwei Laufzeitvarianten zur Verfügung. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung sowie dem Faktenblatt, die wie Ihnen auf dieser Seite als Download gern zur Verfügung stellen.
Einfache Antragstellung und klare Zuständigkeiten
Die Beantragung des ERP-Förderkredits ist einfach und transparent. Die Antragstellerinnen und Antragsteller beantragen den Kredit für das Vorhaben zunächst bei ihrer Hausbank. Die Hausbank stellt über die zentrale Homepage kapital.ermoeglicher.de den Antrag auf Garantieübernahme bei der zuständigen Bürgschaftsbank. Nach Übernahme der Garantie beantragt die Hausbank den Refinanzierungskredit bei der KfW, die den Antrag vollautomatisiert
prüft und zusagt.
Die o.g. zentrale Homepage beinhaltet auch für Antragstellerinnen und Antragsteller detaillierte Informationen über den ERP-FGN.
Quelle: ZDH im November 2024