Sofern Handwerksbetriebe im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel nutzen, müssen sie ab 27. September 2026 die gesetzlichen „EmpCo“-Vorgaben beachten. Das neue Praxis Recht beantwortet die wichtigsten Fragen.
Am 27. September 2026 treten die Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft, mit denen die lauterkeitsrechtlichen Regelungen der EU-Richtlinie 2024/825 hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen („EmpCo“) in nationales Recht umgesetzt werden. Handwerksbetriebe, die beispielsweise in ihrer Werbung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern Umweltaussagen oder Nachhaltigkeitssiegel nutzen, müssen dann die strengeren Vorgaben beachten, um Abmahnrisiken vorzubeugen.
Das neue Praxis Recht bietet anhand von FAQ einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte der „EmpCo“-Regelungen. Das Dokument stellen wir Ihnen als Download auf dieser Seite gern zur Verfügung.
Ausführlichere Informationen werden zudem auf der entsprechenden ZDH-Themenseite bereitgestellt.
Quelle: ZDH im August 2026