Ab den 1. Mai 2023 werden investive Maßnahmen an Produktionsanlagen im Bestand und auf dem Betriebsgelände von Kleinst und Kleinen Unternehmen gefördert. Die Förderung zielt auf Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) betrieben werden, welche durch Neuanlagen, die mit elektrischem Strom betrieben werden, ersetzt werden. Außerdem können Anlagen durch den Austausch von Komponenten auf den Betrieb mit elektrischem Strom umgerüstet werden.
Gefördert wird der Austausch oder die Umrüstung von Beispielsweise:
- Allgemein: Prozesswärmeerzeuger (Beispiel: Ein mit Erdgas betriebener Wärmeerzeuger wird durch eine elektrisch zu betreibende Wärmepumpe ausgetauscht)
- Bäckereien: elektrisch zu betreibende Öfen
- Logistik: elektrisch zu betreibende Gabelstapler
- Wäschereien: Waschmaschinen
- Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
- Brauereien: Maische- oder Gärbehälter
- Käsereien: Reifekammern
- Metallverarbeitung: Härteöfen oder Galvanikanlagen
Die Antragstellung erfolgt über die BAFA / das BAFA-Antragsportal.
Bei der Antragstellung ist ein Angebot der neuen Anlage bzw. Komponente einzureichen. Bei einer Beantragung nach der De-minimis-VO ist zusätzlich eine De-minimis-Erklärung einzureichen.
Quelle: www.BAFA.de