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Noch bis zum 31.12.2026 fördert der Bund stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in gewerblichen Anwendungen.
Die zuwendungsfähigen Maßnahmen reichen von der Installation der Anlagen über deren Nach- und Umrüstung bis hin zur Effizienzumrüstung von Kleinanlagen. Dazu erhalten u.a. Unternehmen Zuschüsse in Form von Festbeträgen.
Mit der Kälte-Klima-Richtlinie werden energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen gefördert, einschließlich deren Komponenten und Speicher sowie die Umrüstung bestehender kleiner Kompressionskälteanlagen zur Verminderung des Stromverbrauchs. Dazu zählen auch Anlagenkomponenten für den Wärmepumpenbetrieb zur Abwärmenutzung oder von Speichern.
Die Umrüstung bzw. der Einsatz nicht-halogenierter Kältemittel reduziert die Emissionen von Treibhausgasen und trägt somit zum Klimaschutz bei, gleichzeitig können Betriebskosten gesenkt werden. Wenn Sie z.B. bereits eine ältere Klimaanlage mit fluorhaltigen Kältemitteln haben, können Sie diese umrüsten.
Nicht gefördert wird die Kühlung von Verkaufskühlmöbeln oder nicht-stationären Anlagen. Zuständig für die Bearbeitung der Förderbeträge und Auszahlung der Zuschüsse ist die BAFA.
Die Kühlung von Betriebsräumen wird mit zunehmenden klimawandelbedingten Hitzeperioden immer wichtiger. Nutzen Sie die Chance, mit finanzieller Unterstützung in zukunftssichere Systeme und Anlagen zu investieren und langfristig Kosten zu sparen.
Sie haben Fragen zu den verschiedenen Möglichkeiten, die Temperatur in Ihren Betriebsräumen zu jeder Jahreszeit angenehm zu halten? Wenden Sie sich gern an die Technische- und Umweltberaterin der Handwerkskammer.