Fördermittel für PV-Anlagen über KFZ-Stellflächen sichern

Ziel der Richtlinie „Erneuerbare Energien Brandenburg 2025“ ist es, eine sichere Energieversorgung durch die Integration zusätzlicher Erneuerbarer Energien zu gewährleisten und CO2-Einsparungen zu erzielen. Abgesenkte Einstiegsgrenzen und erweiterte Antragsberechtigungen machen die Förderung jetzt auch für kleine Betriebe interessant.

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) können bis 30. Juni 2027 u.a. für Photovoltaik-Anlagen über Parkplatzflächen (auch mit Speichersystem / Ladeinfrastruktur) Fördermittel beantragen.
Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 20.000 EUR belaufen.

Die Zuwendung kann auf Basis der De-minimis-Verordnung mit bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (max. 300.000 EUR) beantragt werden.

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEK) über die ILB den Ausbau erneuerbarer Energien in Brandenburg.

Die Förderung für Investitionen auf Parkplätzen wird je Netzanschluss und Standort nur einmal gewährt.

Zu weiteren Fragen rund um Energie- und Ressourceneffizienz berät Sie unsere Technische – und Umweltberaterin gern.

Ansprechpartner

Nina Wood

Umwelt- und Technische Beraterin

Telefon:0335 5619 - 107

Telefax:0335 5619 - 123

nina.wood@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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