Förderprogramme: Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 1. März 2023 startet das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“, und am 1. Januar 2023 ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet.

Am 1. März 2023 wird das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sein neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ starten.
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen.

Die Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ wird zum 1. März 2023 in Kraft treten. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm „Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG des Bundesministeriums Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) weiterläuft.

Mit der KFN sollen in Form von zinsverbilligten Krediten die Schaffung klimagerechten neuen Wohnraums und neuer Wohngebäude gefördert werden.

Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt.

Im Download auf diesen Seiten stellen wir Ihnen die Förderrichtlinie sowie die wichtigsten Eckwerte zu Ihrer Information gern zur Verfügung.

Die KFN ergänzt die ebenfalls bereits zu Beginn des Jahres am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Förderrichtlinien zur „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ inklusive der technischen Mindestanforderungen.

Die neue Förderrichtlinie der BEG – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wurde vom BMWK über dem Bundesanzeiger am 30. Dezember 2022 veröffentlicht und ist ebenfalls diesem Schreiben beigefügt.

Mit dem der neuen Förderrichtlinie werden nunmehr auch Eigenleistungen, Serielles Sanieren im Sinne der BEG – Wohngebäude (BEG WG) und die provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt gefördert.

Quelle: ZDH im Februar 2023

 

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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