Förderung: Speicher für Erneuerbare Energien

Unternehmenswertermittlung

In die eigene Stromerzeugung zu investieren, z.B. durch Installation einer PV-Anlage, lohnt sich auch für viele Handwerksbetriebe. Wer nicht direkt genutzte Energie speichert, kann den Nutzungsgrad der Anlage noch wesentlich verbessern.

Mit der Richtlinie ,,Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025‘‘ fördert das Land Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz MWAEK) diese Investitionen.

Förderfähig sind im Fördertatbestand 3 Anlagen zur Umwandlung und/oder Speicherung von Strom als chemische, mechanische oder thermische Energie in Kombination mit einer bestehenden oder neu zu errichtenden Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien. Ein Batteriespeicher kann in Kombination mit einer Erzeugungsanlage einen Investitionszuschuss von bis zu 60 % erhalten. Die Vorhaben werden gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 50.000 Euro pro Vorhaben betragen.

Sie haben Fragen, brauchen Unterstützung oder möchten einfach ein unverbindliches Gespräch? Die Technische und Umweltberaterin der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg unterstützt Sie.

Ansprechpartner

Nina Wood

Nina Wood

Umwelt- und Technische Beraterin

Telefon:0335 5619 - 107

Telefax:0335 5619 - 123

nina.wood@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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