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Elektromobilität: Ab 3. Juni 2024 können Unternehmen eine Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur über den Projektträger Jülich beantragen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) stellt 150 Millionen Euro für die Förderung von nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur bereit. Die Förderung zielt auf Unternehmen, die diese Lademöglichkeiten nicht öffentlich zugänglich machen, sondern für eigene Fuhrparks nutzen. Es ist nur die Förderung von Schnellladeinfrastruktur (DC) möglich. Nach einem ersten Förderaufruf im letzten Jahr will das BMDV mit dem neuen Förderaufruf erneut KMU wie auch Großunternehmen bei der Elektrifizierung ihrer Flotten unterstützen.
Die Antragstellung ist ab dem 3. Juni 2024 über den Projektträger Jülich (PTJ) möglich (siehe „Weiterführungen Informationen)..
Ebenfalls am 3. Juni 2024 von 10 bis 11 Uhr besteht die Gelegenheit, an einem Online-Seminar der NOW zur Förderung teilzunehmen (Anmeldung siehe „Weiterführende Informationen“).
Details zur Förderung (nach Angaben der Nationalen Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NOW)):
- Jedes antragstellende Unternehmen kann genau einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
- Alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.
- Die Zuwendung auf Grundlage dieses Förderaufrufs ist unabhängig von der Anzahl der beantragten Schnellladepunkte pro Antrag auf 5 Mio. Euro begrenzt.
- Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich, für Großunternehmen eine Förderquote von bis zu 20 Prozent.
- Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist. Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro, bei Großunternehmen 7.000 Euro. Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro und Großunternehmen 15.000 Euro.
- Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
- Nicht förderfähig sind Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
- Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
- Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
- Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
- Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides.
Der PtJ empfiehlt, vor der Antragstellung bereits Vorbereitungen zu treffen und den Förderaufruf zum Programm und die FAQ zu konsultieren.
Rückfragen können telefonisch oder per E-Mail an PtJ gerichtet werden:
- Beratungstelefon Ladeinfrastruktur (10 – 15:00 Uhr): Tel. 030 20199-498
- E-Mail: ptj-lis@fz-juelich.de