GRW Gewerbliche Richtlinie – Start der neuen Richtlinie

Finanzierung der Nachfolge

Im Rahmen des Programms werden Investitionen von Unternehmen im Land Brandenburg gefördert. Ab sofort können Anträge für die neue GRW Gewerbliche Richtlinie über das ILB-Kundenportal gestellt werden.


Hauptziele des Programms sind:

  • Beschäftigung und Einkommen durch neue und vorhandene Arbeitsplätze schaffen und sichern (Arbeitsplatzziel),
  • Standortnachteile durch die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft ausgleichen (Ausgleichsziel) oder
  • Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen (Transformationsziel).


Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich des Tourismusgewerbes) im Haupterwerb, die in Betriebsstätten im Land Brandenburg investieren.


Was wird gefördert?

Zuwendungsfähige Produktions- und Dienstleistungsinvestitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind:

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • der Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung),
  • die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • die grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte,
  • die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor oder eine unabhängige Investorin. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern abgebender Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Voraussetzung, dass die Vermögenswerte von Dritten, die in keiner Beziehung zum Verkäufer stehen, erworben werden müssen. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

Zuwendungsfähige Produktions- und Dienstleistungsinvestitionen von großen Unternehmen (GU) sind Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit:

  • die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • die Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist,
  • der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und die von einem Investor erworben wird, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht, sofern die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt werden soll, nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist. Die Übernahme von Unternehmensanteilen gilt nicht als Erstinvestition.

Zuwendungsfähige Investitionen – unabhängig von der Unternehmensgröße – zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (Transformationsinvestition) sind Vorhaben, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.

Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 Euro gefördert.


Wie ist das Antragsverfahren?

Ihren Antrag können Sie online über das Kundenportal 2 der ILB stellen.


Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Siehe Amtsblatt für Brandenburg Nr. 36 vom 16. September 2026.


Wer erteilt weitere Auskünfte?

Die Mitarbeitenden der ILB helfen Ihnen bei der Beantwortung Ihrer Fragen.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuung der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der ILB-Webseite.

Ansprechpartner

Astrid Köbsch

Astrid Köbsch

Geschäftsführerin und Leiterin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

astrid.koebsch@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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