Informationen zu Grenzkontrollen an den deutschen Schengen-Binnengrenzen

Auf Anweisung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) sollen für zunächst sechs Monate Kontrollen an allen deutschen landseitigen Binnen-Grenzen eingeführt werden. Die Grenzkontrollen sind nach Angaben des BMI zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung irregulärer Migration notwendig. Aktuell werden bereits Kontrollen an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien, Österreich, Frankreich und der Schweiz durchgeführt.

Ab Montag, 16. September soll auch an den Landgrenzen zu Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark kontrolliert werden. Kontrollen können prinzipiell bei allen Landverkehrsträgern (Straße, Schiene, Binnenschiff) durchgeführt werden, werden sich aber besonders auf den Straßenverkehr konzentrieren.

Weitere Informationen zu den Grenzkontrollen finden Sie unter nachfolgendem Link in der Presseinformation des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Nach Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) sollen die Auswirkungen für die grenzüberschreitenden Verkehre so gering wie möglich gehalten werden.

Das BMDV steht diesbezüglich mit dem BMI in engem Austausch. Die Bundespolizei arbeitet nach Angaben der Bundesregierung an den betreffenden Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen und den Partnerbehörden der Nachbarstaaten eng zusammen. Ziel sei es, dass sich die Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den übrigen Reiseverkehr auswirken. Die Bundespolizei wird nach Angaben der Bundesregierung die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen in der/den Grenzregion(en) lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u.a. abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.

Ob es auch negative Auswirkungen auf Handwerksbetriebe im eigenen grenzüberschreitenden Verkehr, in der grenznahen Leistungserbringung sowie Lieferkettenstörungen geben wird, ist noch nicht absehbar.

Quelle: ZDH im September 2024

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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