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Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer müssen sich in diesem Jahr auf einige Änderungen einstellen.
Ihre Umsätze sind jetzt steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (statt bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr 100.000 Euro (bisher: voraussichtlich 50.000 Euro) nicht überschreitet. Beim Vorsteuerabzug müssen Ist-Versteuerer und ihre Auftraggeber ab 2028 striktere Buchhaltungsvorgaben erfüllen – ein großer zusätzlicher Verwaltungsaufwand. Auch die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen wurde EU-konform angepasst – dank der Initiative durch den ZDH ohne Nachteile für die Handwerksorganisation.
Eine neue ZDH-Infoseite bietet einen umfassenden Überblick zu den Neuerungen.