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Die Vorbereitung der Nachfolge ist erfolgreich abgeschlossen: Die Nachfolgeperson steht bereit, der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Finanzierung der Übernahme ist gesichert, die Mitarbeiter wurden informiert und die Geschäftspartner wissen Bescheid.
Dann kommt der Zeitpunkt, an dem die Übergabe konkret umzusetzen ist. Dabei handelt es sich nicht um einen einzelnen Übergabeakt, sondern um einige formale Schritte, die in der Summe dazu führen, dass die Übergabe bekannt gemacht und vollzogen wird.
Jeder Betrieb steht mit einer Vielzahl externer Partner in Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft in Verbindung. Alle diese externen Stellen sollten offiziell über das Ausscheiden der bisherigen Unternehmerperson(en) und den Eintritt des Nachfolgers informiert werden.
Gewerbeamt, Finanzamt, Handwerkskammer, IHK, Handelsregister, Krankenkasse, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften, Versicherer, Versorger, Netzanbieter, Notar und Grundbuchamt sind nur eine Auswahl all derer, die in der Regel informiert und mit einbezogen werden müssen.
Manche Prozesse sind über einen gegenseitigen Austausch von Daten vereinfacht. Insgesamt ist aber eine Vielzahl von Formalitäten zu bearbeiten. Und dann ist auch noch ggf. der Statuswechsel des Nachfolgers bei der Sozialversicherung vom „abhängig Beschäftigten“ zum „Unternehmer“ zu beachten.
Damit hier nichts übersehen wird stehen Ihnen die Betriebsberater der Handwerkskammer gerne hilfreich zur Seite. Nutzen Sie also dieses Angebot, um auch die formale Übergabe / Übernahme möglichst stressfrei zu bewältigen.