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Seit dem 10. April 2025 haben Unternehmen in der Uckermark die Möglichkeit, Mittel aus der JTF-Unternehmensförderung zu beantragen. Das Programm ist mit 30 Millionen Euro ausgestattet und soll dem regionalen Wandel Richtung Klimaneutralität und Zukunftsfähigkeit Rückenwind verleihen. Bis zum 02. Oktober 2025 wurden bereits 70 Anträge übermittelt und 23 Bewilligungen ausgesprochen. Diese Resonanz zeigt zweierlei: Erstens, dass viele Unternehmen ihre Projekte für Modernisierung, Erweiterung oder Neuausrichtung jetzt aktiv angehen. Zweitens, und das ist besonders für Handwerksbetriebe relevant, dass diese Fördermöglichkeit genau dort ankommt, wo Investitionsdruck, Fachkräftesicherung oder technologische Anpassung im Alltag spürbar sind.
Neben den produktiven Investitionen wie Modernisierung, Erweiterung oder neue Produktionskapazitäten, bietet die Förderrichtlinie aber noch weitere spannenden Aspekte, die wir Ihnen hier näherbringen möchten.
Das Startgeld Uckermark – Sicherheit in der Anlaufphase
Ein besonders interessantes Modul ist das Startgeld Uckermark, das sich an junge KMU richtet, die bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre sind. Es gilt für zwölf volle Monate und basiert auf einer pauschalierten monatlichen Ausgabenbasis von 2.900 €. Davon werden 70 % gefördert, also 2.030 € pro Monat, was über ein Jahr hinweg eine maximale Förderung von 24.360 € ergibt.
Für Handwerksbetriebe bedeutet dies spürbare Liquidität in der Gründungsphase. Sie können neues Personal einarbeiten, Marketingansätze ausprobieren und betriebliche Strukturen aufbauen, ohne sofort auf hohen Umsatz angewiesen zu sein. Wichtig zu wissen: Startgeld und produktive Investition dürfen nicht parallel gefördert werden.
Transformationsberatung – fundierte Begleitung für Ihr Vorhaben
Wenn Investitionen anstehen, sind viele Entscheidungen zu treffen – technisch, finanziell, organisatorisch. Hier hilft die Transformationsberatung weiter. Gefördert werden externe Beratungsleistungen mit einem Tagessatz von 1.200 Euro. Je nach Regelung liegt der Zuschuss bei bis zu 50 % (AGVO) oder 70 % (De‑minimis).
Die Beratung gliedert sich in zwei Phasen:
- Im Modul Analyse (typisch 5 bis 10 Tage) werden Strategie, Wirtschaftlichkeit und Projektplanung betrachtet.
- Im Modul Implementierung (typisch 5 bis 15 Tage) unterstützt die Beratung während der Umsetzung, etwa beim Einsatz neuer Technologien oder organisatorischer Anpassungen.
Damit lassen sich Risiken reduzieren, Prozesse effizienter gestalten und neue Strukturen schneller implementieren – gerade in Handwerksbetrieben mit technischer Komplexität.
Ihre Handwerkskammer – Ihr verlässlicher Begleiter
Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ist in diesem Prozess Ihr kompetenter Partner. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist, helfen bei der Auswahl des passenden Moduls (Investition, Beratung, Startgeld) und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Unterlagen. Außerdem begleiten wir Sie bei der Antragstellung im ILB‑Portal und stehen Ihnen mit Erfahrung zur Seite. Wenn Sie möchten, bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung – damit Ihr Projekt von Anfang an solide geplant ist.