Maschinenbewertung

Im Rahmen einer Betriebsnachfolge, einer Unternehmensbewertung und anderen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen müssen in der Regel die aktuellen Zeitwerte der betrieblich genutzten Maschinen, Geräte und Einrichtungsgegenstände ermittelt werden. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bietet ihren Mitgliedsbetrieben im Rahmen einer geförderten Beratung diese Bewertung kostenfrei an.

Folgende Bedingungen gelten für die Bewertung des Anlagevermögens:

  • Bei den zu bewertenden Gegenständen handelt es sich ausschließlich um das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers, jedoch nicht um privat genutzte Objekte (Ausnahme: Betriebsaufspaltung).
  • Die Zeitwertermittlung erfolgt ausschließlich zu eigenen Zwecken des Aufraggebers und ist nicht für Dritte und deren Interessen bestimmt.
  • Die Zeitwertermittlung erfolgt unter Zugrundelegung der Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers und ohne Berücksichtigung rechtlicher Aspekte. Sie kann nur als Empfehlung oder Verhandlungsgrundlage angesehen werden.
  • Die Bewertung soll ausschließlich als Hilfestellung für den Auftraggeber bei betrieblichen Entscheidungen genutzt werden.

Bei dem angewendeten Wertermittlungsverfahren werden auf Grundlage der Anschaffungs- und Herstellungskosten und des Baujahres die entsprechenden Zeitwerte berechnet. Darüber hinaus werden Faktoren wie Zustand, Arbeitsqualität, Zubehör, Wartung und Reparatur berücksichtigt. Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von den Informationen und Daten zu den einzelnen Bewertungsobjekten ab!

Wir benötigen mindestens die folgenden Daten:

  • Bezeichnung des Anlagegutes,
  • Hersteller und Typ,
  • Baujahr und
  • Anschaffungspreis (zum Baujahr).

Bei fehlenden Daten (z. B. bei gebraucht gekauften Maschinen), ist eine Bewertung nur bedingt möglich. Wir können Ihnen für diese Gegenstände aber eine überschlägige Wertschätzung anbieten. Einer besonderen Betrachtungsweise unterliegen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungswerte maximal 1.000 EUR betragen haben. Diese so genannten geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG bzw. Wirtschaftsgüter Sammelposten) werden in der Regel pauschal bewertet.

Ausgeschlossen von der Bewertung sind:

  • Fahrzeuge (Pkw, Lkw etc.),
  • EDV-Systeme (Hard- und Software, Telefonanlagen etc.),
  • Antiquitäten und Kunstgegenstände sowie
  • der Bestand an Waren, Ersatzteilen, Betriebsstoffen, Roh- und Verbrauchsmaterialien und Hilfsstoffen.
  • Es erfolgt ausdrücklich keine Bewertung im Zusammenhang mit einer Ehescheidung.

Der Ablauf der Wertermittlung:

  • Persönlicher Kontakt mit dem Auftraggeber und Besprechung von Anlass, Zweck und Hintergründen der Bewertung
  • Ausfüllen der Formulare (Auftrag und Erfassungsliste) durch den Auftraggeber und Rücksendung der Unterlagen an die Handwerkskammer
  • Nach Terminvereinbarung: Besichtigung der Bewertungsobjekte vor Ort
  • Durchführung der Wertermittlung und Erstellung eines ausführlichen Ergebnisberichts
  • Übersendung des Bewertungsergebnisses an den Auftraggeber (auf Wunsch Nachbesprechung und Erläuterung der Ergebnisse)

Die Bewertung folgt den Leitsätzen des Instituts für Sachverständigenwesen e. V. (IfS) sowie den Richtlinien der „Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk“ (AWH) beim „Zentralverband des Deutschen Handwerks“ (ZDH).

Ansprechpartner

Andrea Jacob

Technische Beraterin

Telefon:0335 5619 - 107

Telefax:0335 5619 - 123

andrea.jacob@hwk-ff.de

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

Telefon:033434 439 - 27

Telefax:033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Förderung

Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland; Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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