Mit Elektrofahrzeugen Geld verdienen – Die THG-Quote

Elektromobilität und Verkehr - E-Auto an der Ladesäule

Seit Anfang des Jahres können Besitzer von Elektroautos bis zu 350 Euro und von E-Transportern bis zu 500 Euro „verdienen“. Das Geld kommt vor allem von Mineralölkonzernen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, den CO2-Austoß ihrer Produkte kontinuierlich zu senken, um die deutschen Emissionsziele zu erreichen. Da beigemischte Biokraftstoffe längst nicht mehr ausreichen, um die Vorgaben zu erfüllen, kaufen sich die Konzerne CO2-Zertifikate für ihre fossilen Kraftstoffe. Die Grundlage dieses Zertifikathandels bildet die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote). Sie ermöglicht es seit diesem Jahr, die von Elektrofahrzeugen vermiedenen CO2-Emissionen an Konzerne zu verkaufen. Die eingesparten Emissionen privater und gewerblicher Halter sind aber zu gering, um direkt mit ihnen handeln zu können. Darum ermöglicht der Gesetzgeber ein Pooling. Das bedeutet, dass Vermittler die THG-Quoten einzelner Fahrzeuge sammeln und gebündelt an die Mineralölkonzerne verkaufen.

Die Dienstleister für die Abwicklung des Quotenhandels können jeweils bis Ende des Jahres ausgesucht werden. Die THG-Quote muss jedes Jahr neu beantragt werden. Vor Vertragsabschluss sollten aber die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter genauer angeschaut und verglichen werden. So werden zum Beispiel fixe oder flexible Beträge angeboten, da die Höhe der Erlöse im Quotenhandel Marktschwankungen unterliegt. In einigen Verträgen fehlt sogar eine Auszahlungsgarantie der Vergütung. Wieder andere Anbieter spenden einen Teil für den Ausbau Erneuerbarer Energien. Eine erste Orientierung bieten Vergleichsplattformen, wie die vom ADAC oder den Energie Experten.

Einnahmen für Firmenwagen sind komplett zu versteuern, da sie als Betriebseinnahmen gelten. Hybridfahrzeuge dürfen nicht am Quotenhandel teilnehmen.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Technischen und Umweltberater Ihrer Handwerkskammer.

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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