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Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die beiden neuen GRW-Richtlinien für die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft veröffentlicht. Es erfolgte eine Anpassung an den neuen, bundesweiten Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten im Land Brandenburg.
Wichtigste Änderung in der „kleinen“ Richtlinie GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen ist die Aufstockung der förderfähigen Kosten von mindestens 60.000 EUR und höchstens 3,0 Millionen EUR.
In der GRW-G Große Richtlinie sind auch mittlere und große Unternehmen antragsberechtigt.
Unabhängig von der Unternehmensgröße sind neu Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (Transformationsinvestition genannt) zuwendungsfähig. Das sind Vorhaben, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird.
Es werden nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 100.000 EUR gefördert.
Die Richtlinien treten am 1. Januar 2024 in Kraft und enden am 31. Dezember 2025.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenbetreuung der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen.
Oder Sie nutzen den ILB-Sprechtag in Ihrer Handwerkskammer. Jeden 4. Dienstag berät Frau Juliane Wendorf interessierte Handwerksbetriebe zu Förderprogrammen im Land Brandenburg in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg. Die Beratung findet in Beratungsraum 312.1 statt.
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten (s. rechts in der Seitenleiste).
Die entsprechenden Termine in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg finden Sie hier.
Kontakt:
Investitionsbank des Landes Brandenburg
Juliane Wendorf
Förderberaterin
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel.: 0331 660-1585
Fax: 0331 660-61585