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Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wieder ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent. Auch handwerkliche Betriebe wie Bäckereien, Fleischereien, Konditoreien, Eishersteller sowie Catering- und Partyservice-Anbieter mit Vor-Ort-Verzehr profitieren von der Steuersenkung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat deshalb auf einer aktuellen Infoseite kompakte Informationen zur neuen Rechtslage zusammengestellt. Die Seite zeigt, was sich ändert, wo Abgrenzungsfragen bestehen und was die Betriebe im Lebensmittelhandwerk jetzt beachten sollten.
Quelle: ZDH im Januar 2026