
Kalinovsky Dmitry,+375447500400
Zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Über die Neuregelungen zum Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand informiert die BG Bau auf ihrer Webseite.
Die alte Gefahrstoffverordnung sah Asbest-Ausnahmeregelungen lediglich für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten vor. Nicht geregelt waren bislang Tätigkeiten mit asbesthaltigen Baustoffen, wie Putzen, Spachtelmassen und Fliesenkleber, beim Bauen im Bestand. Dies regelt nun erstmals die zum 5. Dezember 2025 in Kraft getretene novellierte Gefahrstoffverordnung.
Über die wesentlichen Änderungen und Neuerungen der novellierten Gefahrstoffverordnung informiert die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) auf einer neu gestalteten Webseite. Des Weiteren wird die Branchenlösung zum Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand derzeit überarbeitet und soll zeitnah veröffentlicht werden.
Des Weiteren hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) einen Leitfaden zum Thema „Asbest beim Bauen im Bestand: Leitfaden für handwerksnahe Tätigkeiten“ veröffentlicht. Der Leitfaden erläutert die neuen Regelungen für Arbeiten mit Asbest beim Bauen im Bestand und enthält praktische Tipps und Materialien zur Umsetzung. Dazu zählen Muster für eine Gefährdungsbeurteilung und eine Betriebsanweisung. Rechtliche Grundlage bildet die neue Gefahrstoffverordnung (Dezember 2024) sowie die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519.
Den Leitfaden finden Sie hier.
Quelle: ZDH im Februar 2025