Neuerungen bei der Umsatzsteuer im EU-weiten Online-Handel und für Handwerksdienstleistungen an Privatkunden und Kleinunternehmer im EU-Ausland

Am 1. Juli 2021 treten im Bereich der Umsatzsteuer neue Bestimmungen in Kraft. Diese Regelungen sind besonders für Online-Shop-Betreiber wie auch Handwerker, die an Privatkunden oder Kleinunternehmer im EU-Ausland Leistungen und/oder Lieferungen erbringen. Die sogenannten One-Stop-Shop (OSS) sind ein Ergebnis der EU-Mehrwertsteuerreform. Der Nutzen des OSS-Verfahrens liegt insbesondere für jene Unternehmen (auch Handwerker), die Waren an Endkunden oder Kleinunternehmer (mehrwertsteuerbefreite Unternehmer) in mehreren verschiedenen Mitgliedstaaten liefern oder Dienstleistungen für diese erbringen.

Zur Jahresmitte werden die bislang länderspezifischen Lieferschwellen der Versandhandelsregelung gestrichen und durch eine EU-weit einheitliche Lieferschwelle von 10.000 Euro im Rahmen der Fernverkaufsregelung ersetzt. Das bedeutet, wer mehr als 10.000 Euro Umsätze jährlich aus solchen grenzüberschreitenden Geschäftsvorgängen mit Privatkunden sowie Kleinunternehmer erzielt, wird künftig im jeweiligen Ansässigkeitsstaat des Kunden steuerpflichtig. Um jedoch den Betroffenen eine umsatzsteuerliche Registrierungspflicht in all den EU-Mitgliedstaaten, in welche sie liefern oder leisten, zu ersparen, wurde das OSS-Verfahren geschaffen.

Es handelt sich beim OSS um eine einheitliche digitale Meldeplattform. Die anfallenden ausländischen Umsatzsteuern können beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) über den zentralen OSS angemeldet und abgeführt werden. Das Bundeszentralamt für Steuern wird die gemeldeten Umsätze und auch die vereinnahmte Umsatzsteuer im Anschluss an die jeweiligen EU-Staaten verteilen. Allerdings kann man etwaige Vorsteuer, die in den anderen Mitgliedstaaten anfällt, nicht über dieses Verfahren verrechnen. Die Anmeldung bei OSS für den Betrieb ist freiwillig und kostenfrei.

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Jakub Plonski gern zur Verfügung.

Ansprechpartner

Jakub Plonski

Betriebsberater

Telefon:0335 5619 - 132

Telefax:0335 5619 - 123

jakub.plonski@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner