Neues zur Abfalleinstufung

Die Frage nach der Einstufung eines Abfalls muss stets zuerst beantwortet werden bevor ein Entsorgungsweg gewählt wird. Somit hat die Frage nach der (Un)-Gefährlichkeit eines Abfalls einen sehr hohen Stellenwert – nicht nur in der Theorie, sondern auch oder gerade in der Praxis.

Die Abgrenzung zwischen gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen erfolgt seit 2002 anhand der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) auf der Basis des Gefahrstoffrechts. Dessen Anwendung auf abfallrechtliche Belange erfordert jedoch eine Menge Hintergrund- und Detailwissen.

Um die tägliche Arbeit zu erleichtern, haben die beiden Länder Berlin und Brandenburg daher 2002 entsprechende Vollzugshinweise zur Abfalleinstufung erarbeitet und veröffentlicht. Diese Regelwerke sind wegen der fortschreitenden Entwicklung im Jahr 2020 erneut aktualisiert worden.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg möchte Sie über die Neuerungen bei der Abfalleinstufung informieren. Bitte sprechen Sie unsere Technischen Berater an.

Aktuelle Abfallgesetze:

  • Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) – Stand: 19.06.2020
  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) – Stand: 30.06.2020
  • Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV) – Stand: 23.10.2020
  • Altholzverordnung (AltholzV) – Stand: 19.06.2020
  • Altölverordnung (AltölV) – Stand: 05.10.2020

Ansprechpartner

Andrea Jacob

Technische Beraterin

Telefon:0335 5619 - 107

Telefax:0335 5619 - 123

andrea.jacob@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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