Neustart der Bundesförderung für Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Energie und Umwelt

Umwelt

Ab sofort können wieder Anträge für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen bei der KfW gestellt werden. Für die Programme stehen insgesamt 927 Millionen Euro bereit.

Seit dem 27.02.2024 ist eine Antragstellung bei der KfW für folgende Förderprogramme (für Privatpersonen – Wohngebäude) möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359)
    Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359) | KfW
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
    Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) | KfW

Weitere Förderprogramme sollen im August folgen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude (459)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit für Unternehmen – Nichtwohngebäude (523)

Geplant ist noch ein weiteres Programm zur Förderung des Wohnungsneubaus: “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (KNN). Hier werden noch die Förderrichtlinien ausgearbeitet. Für das KFN-Programm gab es Mitte Dezember 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel einen Förderstopp.

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