Regierungskoalition veröffentlicht Eckpunktepapier für das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben am 24.02.2026 das Eckpunktepapier
für die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), dem Gebäudemodernisierungsgesetz
(GMG) veröffentlicht.

Am 24. Februar 2026 veröffentlichten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD Eckpunkte
zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das nun Gebäudemodernisierungsgesetz
(GMG) heißen soll, sowie begleitende FAQ –Fragen und Antworten zur neuen Heizungspolitik
und Gebäudeeffizienz. Beide Dokumente haben wir Ihnen als Anlagen beigefügt.
Mit dem GMG soll das bisherige GEG grundlegend neu gefasst und deutlich vereinfacht
werden. Ziel ist eine technologieoffenere, praxistauglichere Ausgestaltung mit mehr Wahlfreiheit
für Eigentümer, flankiert durch eine fortentwickelte Förderkulisse und eine vereinfachte
kommunale Wärmeplanung. Gleichzeitig sollen die europäischen Vorgaben der EUGebäuderichtlinie
(EPBD) 1:1 umgesetzt, der Ausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze
vorangetrieben sowie zusätzliche Impulse für klimafreundliche Gase, erneuerbare
Energien und systemische Flexibilität gesetzt werden.

Übersicht über die Regelungenn (u. a. Beratungspflichten)
• Neu eingebaute Öl- und Gasheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“), weiterer Anstieg bis 2040 in drei Stufen
• Mehr Technologieoffenheit beim Heizungstausch
• Einführung einer Grüngas-/Grünölquote ab 2028 (Start bis zu 1 %)
• Gesicherte Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029
• 1:1-Umsetzung der EPBD ohne gebäudeindividuelle Sanierungspflichten für Wohngebäude
• Streichung von Betriebsverboten für bestimmte Heizungsarten
• Stark vereinfachte Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohnern
• Reform und Stärkung von Fern- und Nahwärme inkl. verpflichtender Preistransparenzplattform

Erste Einschätzung
Es ist positiv zu bewerten, dass die Regierungsparteien Eckpunkte zum GMG vorgelegt haben und damit eine monatelange Hängepartie beendet ist. Damit gibt es erstmals wieder eine Orientierung für Betriebe und Verbraucherinnen und Verbraucher, die Planbarkeit für die Wärmewende schafft. Entscheidend wird nun sein, die Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei Heizsystemen mit einer verlässlichen Förderkulisse zu sichern, die kommunale Wärmeplanung praxisnah zu gestalten, Versorgung und Kosten grüner Brennstoffe zuverlässig zu steuern und die Wärmewende ganzheitlich – inkl. Gebäudesanierung und Wärmepumpenmarkt – umzusetzen. Das Handwerk steht bereit, die Bundesregierung bei diesem ambitionierten Vorhaben konstruktiv-kritisch zu begleiten.

Der ZDH hat sich zur Veröffentlichung der Regierungskoalition am 25. Februar 2026 im ZDH Aktuell: Endlich eine Orientierungsgrundlage zur Wärmewende geäußert.

Weiterer Zeitplan
Die Bundesregierung plant bis Ostern 2026 einen Gesetzentwurf im Kabinett zu beschließen. Im Frühjahr 2026 soll sich dann der Deutsche Bundestag damit befassen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens soll so erfolgen, dass das neue Gesetz vor dem 1. Juli 2026 in Kraft tritt.

Quelle. ZDH im Februar 2026

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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