Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB die Umsetzung innovativer Maßnahmen, für die spezielle Innovationsfachkräfte eingesetzt werden sollen. Mit dieser Förderung wird Fachkräftesicherung und Innovationsförderung durch die Gewährung von Lohnkostenzuschüssen für Absolventinnen und Absolventen sowie Werkstudierende kombiniert.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Land Brandenburg ist Antragstellung in der Richtlinine „Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022“ über das Kundenportal der ILB ab sofort möglich .
Alle relevanten Unterlagen sind auf der Seite der ILB verfügbar. Die Richtlinie hat zunächst eine Geltungsdauer bis zum 30.06.2024 aufgrund der auslaufenden De-minimis-Verordnung.