Kunden können Handwerker-Rechnungen steuerlich absetzen – wenn einige Regeln beachtet werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat für Sie umfassende Informationen und Material zu dem Thema des Steuerbonus für Handwerkerleistungen in einem Flyer zusammengestellt.
So erklärt dieser unter anderem die funktionsbezogene Anwendung des Begriffs „Haushalt“ bei Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen jenseits der Grundstücksgrenze auf fremdem, z.B. öffentlichem Grund. Der aktualisierte Flyer weist zudem darauf hin, dass Tätigkeiten, die nicht im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeführt werden, sondern z.B. in der Werkstatt des Handwerksbetriebs, nicht begünstigt sind.
Der Flyer ist als Information von Handwerksbetrieben an ihre Kunden konzipiert.
Quelle: ZDH