Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG – Chance für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe – Jetzt noch Antrag stellen!

Das Stromsteuergesetz (§ 9b StromStG) ermöglicht Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft eine teilweise Rückerstattung der Stromsteuer für betrieblich genutzten, versteuerten Strom. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Handwerksbetriebe profitieren, sofern sie nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige  dem Produzierenden Gewerbe zugeordnet werden.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Strom muss nachweislich versteuert und für betriebliche Zwecke verbraucht worden sein.
  • Der Betrieb gehört zum Produzierenden Gewerbe im Sinne des Gesetzes. (siehe Klassifikation der Wirtschaftszweige)
  • Keine Entlastung für Strom, der für Elektromobilität genutzt oder an Dritte abgegeben wird.

Entlastungshöhe:

  • Regulär: 5,13 €/MWh.
  • Befristet bis 31.12.2025: 20 €/MWh (entspricht ca. 2 ct/kWh).
  • Die Entlastung wird nur gewährt, wenn der jährliche Entlastungsbetrag mindestens 250 € beträgt (entspricht ca. 12.500 kWh Stromverbrauch).

Fristen und Verfahren:

  • Anträge für das Kalenderjahr 2024 können noch bis 31.12.2025 gestellt werden.
  • Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Zoll-Portal (Formular 1453). Ein ELSTER-Organisationszertifikat ist erforderlich.
  • Seit 2025 entfällt die Pflicht zur regelmäßigen Vorlage einer Tätigkeitsbeschreibung; diese muss nur noch auf Anforderung des Hauptzollamts eingereicht werden.

Hinweis für Mischbetriebe:
Die Zuordnung zum Produzierenden Gewerbe kann komplex sein, insbesondere bei Betrieben mit mehreren Tätigkeiten. Hier empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung oder steuerliche Beratung.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stellt eine ausführliche Hintergrundinformation bereit. Diese erläutert:

  • den Ablauf der Antragstellung beim Hauptzollamt,
  • rechtliche Voraussetzungen,
  • Anforderungen an Nachweise,
  • digitale Verfahrensregeln ab 2025,
  • typische Fallstricke für Mischbetriebe.

Hintergrundinformationen des ZDH finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

Quelle: ZDH

Ansprechpartner

Nina Wood

Umwelt- und Technische Beraterin

Telefon:0335 5619 - 107 oder 0151 70672968

Telefax:0335 5619 - 123

nina.wood@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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