Umsatzsteuer – Finanzverwaltung stellt kostenfreie Software zum Lesbarmachen von E-Rechnungen zur Verfügung

Die Finanzverwaltung stellt ein kostenfreies Softwaretool zum Lesbarmachen von elektronischen Rechnungen zur Verfügung.

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen die Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes (sogen. Viewer).

Der ZDH hat sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser Forderung nunmehr noch rechtzeitig vor dem 1.1.2025 nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgenden Internet-Adressen erreichbar:

https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
http://www.erechnung.elster.de
http://www.e-rechnung.elster.de

Quelle: ZDH im November 2024

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner