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Der Weg zur erfolgreichen Nachfolge kann kurz sein oder auch sehr lang. Dabei lassen sich Irrtümer, Umwege und Sackgassen nicht ausschließen. Heutzutage gibt es nur noch wenige Betriebe mit einer von Anfang an klar erkennbaren Nachfolgerperson. Wie zum Beispiel in Form des mitarbeitenden Inhabersohnes mit Meisterabschluss, der bereits sein Interesse an der Nachfolge erklärt hat und jetzt im Betrieb erste Erfahrungen als Führungskraft sammeln darf. Dies ist ein – heute leider nicht mehr ganz so häufiger – Idealfall.
Entscheidend für den Übergabeerfolg ist, überhaupt einen interessierten Kandidaten zu finden. Dabei haben potenzielle Nachfolger mit Unternehmererfahrung den Vorteil, dass sie im besten Falle bereits wissen, wie man erfolgreich einen Betrieb führt. Unerfahrene Nachfolger müssten erst noch an die Erfordernisse einer Unternehmertätigkeit herangeführt werden.
Formale Qualifikationen sind zwar wichtig, aber für einen Erfolg als Unternehmer nicht entscheidend. Ein fehlender Abschluss kann ggf. im Laufe der Zeit erworben oder durch Anstellung entsprechender Fachleute – z.B. für die fachtechnische Betriebsleitung – abgesichert werden. Viel wichtiger sind das unternehmerische Denken, das kaufmännische und fachliche Können und die grundsätzliche Motivation, um später die Unternehmerverantwortung übernehmen zu wollen.
Wurde ein geeigneter Kandidat gefunden sollte man „Nägel mit Köpfen“ machen. Hier kann eine gemeinsam formulierte Absichtserklärung (Letter of Intent) helfen. Diese beschreibt das gemeinsame Ziel, den Weg dorthin und möglichst auch wichtige Zwischenschritte (so genannte „Meilensteine“). Eine solche Erklärung hat eine positive psychologische Wirkung, denn sie schafft eine gewisse Verbindlichkeit und eine Vertrauensbasis.
Der Nachfolger sollte in seiner Entwicklung gezielt gefördert werden, zum Beispiel durch entsprechende Weiterbildung. Hierüber können sich beide Seiten beispielsweise im Rahmen einer Qualifizierungsvereinbarung verständigen. Ab einem bestimmten Zeitpunkt ist es auch wichtig, dem potenziellen Nachfolger angemessene Führungsaufgaben und Verantwortlichkeiten zu übertragen. Ein schrittweiser Übergang dient nicht nur der Bewährung des Unternehmernachwuchses, sondern erleichtert auch der Belegschaft die Akzeptanz des neuen Inhabers.
Dass sich sowohl die Übergeber- als auch die Übernehmerseite bei ihrer Handwerkskammer zu allen Aspekten des Übergabeprozesses umfassend beraten lassen kann versteht sich selbst. Dies betrifft sowohl die kaufmännischen und die juristischen Aspekte als auch jene in Bezug auf Fördermittel oder Weiterbildungsangebote. Nutzen Sie also die Beratungsangebote Ihrer Handwerkskammer.