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Die finale „Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung (Außenprüfungsordnung – ApO)“ wurde veröffentlicht.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat die finale „Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung für die Außenprüfung (Außenprüfungsordnung – ApO)“ am 9. September 2026 im BStBl I 2026 S. 1061 veröffentlicht.
Der ZDH hatte gemeinsam mit den übrigen Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft am 17. April 2026 eine umfassende Stellungnahme an das BMF übersandt.
Die neue ApO ersetzt die bisherige Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) und ist am 10. September 2026 in Kraft getreten. Die BpO 2000 tritt mit Ablauf des 9. September 2026 außer Kraft (§§ 39, 40 ApO). Sie gilt für Außenprüfungen im Sinne des § 193 AO (insbesondere Betriebsprüfung, Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Lohnsteuer-Außenprüfung) der Landesfinanzbehörden und des Bundeszentralamtes für Steuern.
Die ApO berücksichtigt zahlreiche Anregungen der Verbände und enthält für das Handwerk relevante Klarstellungen und Präzisierungen, insbesondere zur Beschleunigung der Prüfungen, zur risikoorientierten Fallauswahl sowie zu Mitwirkungs- und Verfahrensfragen.
Für weitere Einzelheiten verweisen wir auf die finale Fassung der ApO, die wir Ihnen als Download auf dieser Seite gern zur Verfügung stellen.
Quelle: ZDH im September 2026