Familie und Beruf
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Seit Jahren engagieren sich deutsche Unternehmen mit weiter steigender Tendenz bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Inzwischen führen viele Unternehmen Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch.
Dazu gehören z. B. Maßnahmen zur Arbeitszeitflexibilisierung, zur Elternförderung oder zur Kinder- und Angehörigenbetreuung. Diese Unternehmen haben erkannt, wie wichtig gute Rahmenbedingungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Fachkräftesicherung und -gewinnung sind.
Aktuelle Themen
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – eine wachsende Herausforderung
Die plötzliche Pflegbedürftigkeit eines Angehörigen oder die Veränderung einer Pflegebedürftigkeit überfordern viele Betroffene. Das macht sich oft auch im Beruf bemerkbar – die Leistungsfähigkeit sinkt.
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf – Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums
Wir möchten Sie auf das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums für Fragen betreffend der Pflege von Angehörigen hinweisen. Dieses Unterstützungsangebot steht den Betrieben aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen.
Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Viele Mütter und Väter wünschen sich, für ihr Kind da zu sein und Verantwortung im Beruf zu übernehmen. Besonders in den ersten Lebensjahren des Kindes ist es für Eltern oft keine leichte Aufgabe, beides unter einen Hut zu bringen. ElterngeldPlus macht es Müttern und Vätern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, leichter, Elternzeit und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren.
Digitales Informationstool für Familienleistungen
Das Bundesfamilienministerium hat ein digitales Informationstool zu familienpolitischen Leistungen entwickelt. Die Informationen sind anwenderfreundlich gestaltet und ermöglichen einen Überblick über das teilweise unübersichtliche Angebot der familienpolitischen Leistungen.
Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung unterstützen
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG, R.3.33 LStR 2011) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Er wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.
Unternehmensnetzwerk “Erfolgsfaktor Familie”
Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie” ist die zentrale Plattform für alle, die sich für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie interessieren. Es vermittelt Unternehmen Basisinformationen zu familienbewusster Personalpolitik und schließt zugleich die Lücke zwischen interessierten Firmen und solchen Betrieben, die bereits Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt haben.