Immobilienbewertung

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bietet ihren Mitgliedsbetrieben unter nachfolgend aufgeführten Bedingungen eine Verkehrswertermittlung von Betriebsimmobilien an:

  • Inanspruchnahme einer betriebswirtschaftlichen und/oder rechtlichen Beratung durch die Berater der Handwerkskammer.
  • Bei den zu bewertenden Grundstücken und Gebäuden handelt es sich um das (Mit-)Eigentum des Auftraggebers, jedoch nicht um ausschließlich privat genutzte Objekte. Über die ggf. notwendige Bewertung von Mietobjekten muss im Einzelfall entschieden werden (z.B. Betriebsaufspaltung).
  • Die Wertermittlung erfolgt ausschließlich zu eigenen Zwecken des Auftraggebers und ist nicht für Dritte und deren Interessen bestimmt.
  • Die Wertermittlung erfolgt ferner unter Zugrundelegung der Richtigkeit der Angaben des Auftraggebers und ohne Berücksichtigung rechtlicher Aspekte und kann nur als Empfehlung oder Verhandlungsgrundlage angesehen werden.
  • Die Bewertung soll ausschließlich als Hilfestellung für den Auftraggeber bei betrieblichen Entscheidungen genutzt werden; insbesondere
    – bei der Betriebsübergabe, Betriebsaufgabe oder Existenzgründung,
    – im Falle der Veräußerung von Gesellschafter- oder Geschäftsanteilen,
    – bei der Änderung der Rechtsform.
  • Es erfolgt ausdrücklich keine Bewertung im Zusammenhang mit einer Ehescheidung.

Der Verkehrswert wird entsprechend bzw. in Anlehnung an § 194 BauGB ermittelt, Demnach wird der Verkehrswert wie folgt definiert: „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ Mit anderen Worten handelt es sich hiermit um den Preis, der im Verkaufsfalle am Markt am wahrscheinlichsten zu erzielen ist.

Die Genauigkeit der Wertermittlung hängt ganz wesentlich von den Informationen und Daten zu den einzelnen Bewertungsobjekten ab. Um eine Bewertung vornehmen zu können, benötigen wir mindestens folgende Unterlagen:

  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkartenauszug)

Die Vorlage weiterer Unterlagen konkretisiert das Bewertungsergebnis erheblich, daher ist zumindest die Einsicht in nachfolgend aufgeführte Dokumenten (sofern vorhanden) wichtig:

  • Baugenehmigung(en)
  • Auskünfte zu Erschließungsbeiträgen
  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis
  • Bauzeichnungen aller Gebäude (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) sowie ein (Amtlicher) Lageplan
  • Berechnung des BruttoRaumInhaltes (BRI)
  • Wohn- bzw. Nutzflächenberechnung
  • Mietverträge
  • (Grundstücks-)Kaufvertrag
  • Drittgutachten
  • Energieausweis
  • ggf. Aussagen zu vorhandenen Altlasten (gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen
  • des Bodens oder des Grundwassers)

 

Die Wertermittlung läuft in der Regel folgendermaßen ab:

  • Telefonischer (oder persönlicher) Erstkontakt und Besprechung von Anlass, Zweck und Hintergründen der Bewertung; Erläuterung zum Ablauf etc.
  • Zusendung eines Antragsformulars für das/die Bewertungsobjekt(e)
  • Ausfüllen des Auftragsformulars durch den Auftraggeber und Rücksendung einschließlich der benötigten Unterlagen (aktueller Grundbuchauszug und aktueller Flurkartenauszug) an die Handwerkskammer
  • Festlegung eines Ortstermins nach Erhalt der Unterlagen
  • Besichtigung des/r Bewertungsobjekte(s) vor Ort
  • Durchführung der Wertermittlung und Erstellung eines ausführlichen Ergebnisberichts
  • Zusendung des Bewertungsergebnisses an den Auftraggeber bzw. auf Wunsch Nachbesprechung und Erläuterung der Ergebnisse

Ansprechpartner

Andrea Jacob

Technische Beraterin

Telefon:0335 5619 - 107

Telefax:0335 5619 - 123

andrea.jacob@hwk-ff.de

Martin Stadie

Betriebsberater (Beratungsbüro Hennickendorf)

Telefon:033434 439 - 27

Telefax:033434 439 - 63

martin.stadie@hwk-ff.de

Förderung

Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland; Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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