Brandenburg-Kredit für den Mittelstand

Wer wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR
  • Freiberufler z. B. Ärzte, Steuerberater
  • natürliche Personen unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit für den Mittelstand fördert die ILB Investitionen inklusive die Übernahme von Unternehmen und den Erwerb einer tätigen Beteiligung unter bestimmten Voraussetzungen sowie Betriebsmittel. Eine Mitfinanzierung von Investitionen in anderen Bundesländern ist möglich, wenn das Unternehmen seinen Sitz im Land Brandenburg hat und das Vorhaben zur Sicherung /Schaffung von Arbeitsplätzen und der Stärkung der Ertragskraft dient (Brandenburg-Bezug).

Wer oder was wird nicht gefördert?

Eine Förderung folgender Vorhaben ist nicht möglich:

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Umschuldungen (außer bei Betriebsmittelfinanzierungen), Anschlussfinanzierungen bestehender
  • Darlehen sowie Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben
  • Nebenerwerbstätigkeit
  • die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen (share deal)
  • Investitionen in Branchen, die gemäß EU-Beihilferecht ausgeschlossen sind
  • Vorhaben entsprechend der Ausschluss und Sektorleitlinien der KfW- Bankengruppe

Quelle: ILB

 

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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