Die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg erkundet im Interesse der Mitgliedsbetriebe neue Entwicklungschancen in ausländischen Märkten.
Sie stellt eine breite Palette von Informationen unter anderem zu Polen, den skandinavischen Ländern, der Schweiz und Österreich zur Verfügung und vermittelt Kontakte zu potenziellen Wirtschaftspartnern. In zahlreichen Veranstaltungen werden die Länderschwerpunkte mit allen dazugehörigen Fragen wie Dienstleistungserbringung, steuerliche und rechtliche Aspekte, spezielle Marktbedingungen etc. vorgestellt.
Die Unternehmen erhalten Informationen zu Chancen und Möglichkeiten sowie Voraussetzungen für eine wirtschaftliche Tätigkeit im Ausland. Sie werden bei dem Schritt über die Grenzen nicht nur bei Kooperationsanbahnungen und Firmengründungen im Ausland unterstützt, sondern bekommen auch ausführliche Informationen zu Marktbedingungen und -erschließung im Ausland sowie Informationen zum Arbeits-, Aufenthalts- und Niederlassungsrecht für Ausländer, die in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen wollen. Wir unterstützen Sie gerne auch bei gezielten Arbeitgebermarketing zweck Rekrutierung von ausländischen Arbeitskräften aus dem EU-Ausland. Wir beraten Sie auch bei der Beschäftigung von ausländischen Subunternehmern.
Auslandsrekrutierung mit der Handwerkskammer
Kooperation mit polnischem Handwerk
De-minimis-Beihilfe
Diese Beratung wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg.
Die Betriebsberatung wird auch mit öffentlichen Mitteln in Form einer sogenannten De-minimis-Beihilfe gefördert. Sollten Sie in den letzten drei Steuerjahren d.h. im laufenden Steuerjahr sowie in den beiden vorangegangenen Steuerjahren – unabhängig vom Beihilfegeber – bereits andere De-minimis-Beihilfen erhalten haben, bitten wir Sie, diese in der Tabelle vollständig anzugeben; (in der Aufstellung sind auch Beihilfeanträge aufzunehmen, die gegenwärtig beantragt, aber noch nicht bewilligt sind). Eine entsprechende De-minimis-Erklärung ist auszufüllen. Diese stellen wir Ihnen gern als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.
Sollten Sie mehr als acht De-minimis-Beihilfen erhalten bzw. beantragt haben, kopieren Sie dieses Blatt ggf. mehrfach und fügen es in entsprechender Anzahl bei. Sie dürfen innerhalb von drei Steuerjahren einen Beihilfewert von 200.000 Euro nicht überschreiten.
Die entsprechende Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 [Amtsblatt der EU Nr. L352/1 vom 24. Dezember 2013] als Rechtsgrundlage stellen wir auch gern auf diesen Seiten als Download zur Verfügung.