Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung unterstützen
Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG, R.3.33 LStR 2011) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Er wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.