Tachographen – Erinnerung an Austauschpflichten für grenzüberschreitenden Verkehr ab 2025

Tachographen – Erinnerung an Austauschpflichten für grenzüberschreitenden Verkehr ab 2025

Wir erinnern an die Pflicht zum Austausch älterer Tachographen in „intelligente“ Tachographen (2. Version) für den grenzüberschreitenden Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 18. August 2025 ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Zudem gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t zGM im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit sie nicht unter die Ausnahme fallen.

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